Schweden: Außenministerium, Abteilung Asienpazifik: „Wir erwarten, dass Hongkong die Rechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewährleistet.“

14.08.2002

Sehr verehrter XX,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. August an das Außenministerium bezüglich der Falun Gong-Praktizierenden. Ihre Email wurde an die Abteilung Asienpazifik des Außenministeriums weitergeleitet.

Vielleicht ist es Ihnen bereits bekannt, dass die schwedische Regierung der Verfolgung von Falun Gong in China viel Aufmerksamkeit schenkt. Sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei persönlichen Gesprächen mit chinesischen Regierungsmitgliedern oder beim Treffen mit Falun Gong-Praktizierenden wiederholten wir immer wieder unseren Standpunkt zu dieser Frage. Zu der Anklage in Hongkong, die Sie im Schreiben angesprochen hatten, dies beobachten wir zur Zeit auch mit großer Sorge. Schweden und viele andere EU-Länder haben bei unterschiedlichen Gelegenheiten gegenüber der Regierung von Hongkong wiederholt unsere Hoffnung geäußert, dass in Hongkong die Autonomie und Freiheit garantiert bleiben sollten. Hongkong soll die Vereinbarung bei Rückkehr zur Volksrepublik China einhalten und die Autonomie und die Rechte wie Versammlungsfreiheit gewährleisten.

Meinungs- und Glaubensfreiheit, andere Ansichten äußern zu dürfen sowie Rechte zu friedlichen Versammlungen sind die grundlegendsten Rechte eines Menschen, die in jedem Staat respektiert werden sollen.

Herzlichst

(Name weggelassen)
Außenministerium der Schweden

Original vom: 17.08.02
Übersetzt am: 18.08.02
Veröffentlicht am: 20.08.02

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