Reuters: Falun-Gong-Anhänger demonstrieren vor Urteil in Hongkong

Hongkong (Reuters) – Mit einer Demonstration und einem Hungerstreik haben Anhänger der Falun-Gong-Bewegung am Montag in Hongkong ein Ende ihrer Unterdrückung durch die chinesischen Behörden gefordert. Am Donnerstag soll in Hongkong, wo Falun Gong im Gegensatz zum übrigen China nicht verboten ist, das Urteil im ersten Prozess gegen Anhänger der Meditationsbewegung verkündet werden.

Die chinesische Regierung wolle die Verfolgung Falun Gongs auf das weitgehend autonome Hongkong ausweiten, erklärten die Demonstranten. In dem Prozess mussten sich 16 Anhänger der Bewegung, die vor der chinesischen Vertretung in Hongkong demonstriert hatten, wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung verantworten. Einigen wird zudem Widerstand gegen die Staatsgewalt und Angriffe auf Polizisten vorgeworfen. (A.d.R.: Photos belegen das Gegenteil: Die Polizei ging gewaltsam gegen die friedlichen Protestanten vor.) Die Angeklagten, darunter vier Schweizer und ein Neuseeländer, bestreiten die Vorwürfe. Sie blieben gegen Kaution auf freiem Fuß.

Mehrere Anhänger der Bewegung zogen am Montag von einem Hongkonger Vorort in das Finanzzentrum der Stadt. Eine andere Gruppe, darunter 15 der 16 Angeklagten, begann einen auf drei Tage angesetzten Hungerstreik. Für Dienstag war ein weiterer Protestmarsch geplant.

In China hatte die Regierung Falun Gong 1999 als „bösen Kult“ verboten, nachdem die Bewegung in Massenprotesten eine offizielle Anerkennung ihrer Glaubensgemeinschaft gefordert hatten. Die Anhänger praktizieren Meditationsübungen in Verbindung mit mystischen Elementen, die aus dem Taoismus und dem Buddhismus stammen.

Die britische Kolonie Hongkong fiel 1997 an China zurück und wurde zu einer Sonderverwaltungsregion. Peking sicherte Hongkong damals eine weitgehende Autonomie zu.

Original vom: 14.08.02
Veröffentlicht am: 15.08.02

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv