Todesmeldung! Falun Gong Praktizierende Que Fazhi aus der Stadt Panzhihua, Provinz Sichuan, starb an Folgen der Verfolgung

Frau Que Fazhi, 49, war Bewohnerin des Miyi Kreises in der Stadt Panzhihua, Provinz Sichuan. Am 03. Juni 2002 wurde sie in Peking festgenommen und über zehn Tage lang eingesperrt. Danach wurde sie in ihre Heimatstadt zurückgebracht und dort weiter gefangengehalten. Als ihr Zustand aufgrund der Misshandlungen sehr kritisch war, wurde sie am 28. Juni freigelassen. Am 30. Oktober 2002 erlag Frau Que zu Hause ihren Verletzungen.

1996 hatte Frau Que mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen. Ihre Krankheiten verschwanden seitdem eine nach der anderen. In ihrem Alltag richtete sie sich nach den Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ der Lehre des Falun Gong und bemühte sich in jeder Situation, ein guter Mensch zu sein. Sowohl in der Nachbarschaft als auch unter Freunden und Verwandten war Frau Que gerne gesehen und genoß einen guten Ruf.

Im Juli 1999, nach dem Verbot von Falun Gong, fuhr Frau Que zweimal nach Peking, um sich für Falun Gong auszusprechen und wurde dabei festgenommen. Anfang 2002 fahndete die Polizei nach ihr, weil sie Materialien über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatte. In dieser Situation war sie gezwungen, ihr Heim zu verlassen, um der Festnahme zu entgehen und wurde obdachlos. Ende Mai ging sie zum dritten Mal nach Peking. Am 03. Juni 2002 wurde sie inhaftiert und für ca. zwei Wochen eingesperrt. Während dieser Zeit wurden ihr jeden Tag Handschellen und Fußketten angelegt. Sie wurde in den Keller gebracht und auf ein unbekanntes Gerät gesetzt. Die Polizei behauptete, das sei zur Körperuntersuchung. Nachdem Frau Que am 28. Juni aufgrund ihres kritischen Zustandes nach Hause gebracht worden war, konnte sie nicht mehr für sich selbst sorgen. Sie hatte am ganzen Körper Ödeme, hatte Schwierigkeiten beim Atmen und konnte nicht einschlafen. In all diesen Leiden starb Frau Que am 30. Oktober 2002.

Chinesische Version unter http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/11/3/39040.html
Original vom 03.11.02
Übersetzt am 03.11.02

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