Hilferuf aus Guangzhou! Mutter in Gehirnwäschekurs geschickt (Foto)

Frau Chen Jian mit ihrer Tochter

Mein Name ist CHEN Jian. Ich bin die Mutter auf dem Foto. Ich bin Angestellte der Filiale Dongshan des Fernmeldeamtes in Guanzhou und Bürgerin eines Wohngebiets, für das die Polizeiwache Donghu-Straße der Guangzhou Polizeibehörde zuständig ist.

1998 litt ich an Schilddrüsenkrebs. Kurz nachdem ich im Guangzhou Krebs-Krankenhaus operiert worden war, begann ich mit dem Praktizieren von Falun Gong. Nach der Anleitung von „Zhuan Falun“ soll ein Praktizierender von Falun Gong auf sein Xinxing (Herzensqualität, Tugend des Herzens) achten, Gutherzigkeit und Tugend kultivieren und nicht mit anderen kämpfen. Als das alles mir klar war, versuchte ich, Ruhm und persönliche Interessen leicht zu nehmen. Ich konzentrierte mich auf die Kultivierung und meine schwere Krankheit verschwand ohne Medikamente.

Im Juli 1999 begann die Verfolgung von Falun Gong. Falun Gong hatte mir wirklich ein ganz neues Leben, neue Wert- und Lebensanschauungen gegeben. Ich habe nicht auf Falun Gong verzichtet. Ein Kultivierender soll ein aufrichtiger, offener und wahrheitstreuer Mensch sein. Im Juni 2000 entschied ich mich, nach Peking zu fahren, um den Behörden über meine Erfahrungen beim Praktizieren von Falun Gong zu berichten. (Es war damals nicht mehr möglich, sich an die lokale Regierung zu wenden.) Ich hatte nicht daran gedacht, dass das Petitionsbüro in Peking zu einem „Festnahme-Büro“ geworden ist. So blieb mir nur noch die Möglichkeit, auf dem Platz des Himmlischen Friedens ein Transparent zu entrollen, auf dem stand: Falun Dafa ist gut. Nur ein Mensch, der sich nicht mehr anders zu helfen weiß, bringt auf diese Weise seine Meinung zum Ausdruck. Ich wurde festgenommen und eingesperrt. Später wurde ich noch verschiedenen ungerechten Behandlungen ausgesetzt. All das habe ich mit Barmherzigkeit und großer Nachsicht einer Kultivierenden ertragen. Ich glaube, die Wahrheit wird eines Tages bekannt werden, denn die Geschichte ist gerecht.

Am 1. Juli 2002 sagte die Leitung am Arbeitsplatz zu mir: „Jetzt geht es auch nicht mehr, zu Hause Falun Gong zu praktizieren. Wenn man keine „Garantie-Erklärung“ über den Verzicht auf das Praktizieren schreibt, wird man ausnahmslos von der Polizei zum Gehirnwäschekurs gebracht.“ Weiter sagten sie: „Läßt man sich bei dem Kurs nicht umerziehen, dann darf man ohne jegliches rechtliches Verfahren zu Arbeitslager verurteilt werden.“

Viele Menschen versuchten, mich zu bewegen: „Auch wenn es gegen deinen Willen ist, sollst du die „Garantie-Erklärung“ schreiben. Das ist eine politische Bewegung. Niemand kann dir helfen.“ Ich bin eine Kultivierende. Soll ich wegen der ungerechten aufgezwungenen Beschuldigung die Kultivierung aufgeben? Ich möchte auf keinen Fall mit jemandem kämpfen. Als Kultivierende strebe ich nicht nach weltlichen Erfolgen. Ich möchte ausschließlich durch die Kultivierung mein Herz reinigen und zu meinem wahren Ursprung zurückkehren. Aber Kultivierung heißt auf keinen Fall, dass man angesichts all der erfundenen Beschuldigungen gegenüber Falun Gong schweigen und die durch die Verfolgung verursachten Leiden der Familienangehörigen ignorieren soll. Meine 5-jährige Tochter braucht mich. Meine einst glückliche Familie ist auseinandergerissen. Müssen Kultivierende, die nicht zurück schlagen und nicht zurück schimpfen, wenn sie geschlagen und beschimpft werden, und ihre Angehörigen das alles ertragen?

Ein Mensch soll doch das Recht haben zu sprechen. Er soll das Recht auf Menschenwürde haben und das Recht, gegen eine ungerechte Verfolgung protestieren zu dürfen. Ich bitte alle gutherzigen Menschen, informieren Sie sich über Falun Gong und die menschenverachtende Verfolgung! Ich brauche Ihre Hilfe, meine Tochter braucht Ihre Hilfe und meine alten Eltern brauchen Ihre Hilfe!

(Anmerkung: Frau Chen wurde am 12.August in den Gehirnwäschekurs gebracht. Es ist nicht bekannt, wie es ihr derzeit geht.)


Chinesische Version unter http://minghui.ca/mh/articles/2002/8/26/35599.html
Original von 26.08.02
Übersetzt am 26.08.02

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