Deutschland: Berliner Senatsverwaltung für Inneres bedauert ausdrücklich die Verletzungen des Verhältnismäßigkeitsgebotes gegenüber Falun Gong-Praktizierenden im April 2002
„[…] Das Ergebnis der Prüfung lässt sich dahin gehend zusammen fassen, dass die polizeilichen Maßnahmen – soweit aufklärbar – dem Grunde nach rechtmäßig waren, in Einzelfällen jedoch das Verhältnismäßigkeitsgebot durch überflüssige Platzverweise und Kleidungskontrollen verletzt worden sein dürfte. Der Polizeipräsident und mein Haus bedauern dies ausdrücklich. Zukünftig wird die Polizei in besonderem Maß darauf achten, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz insbesondere gegenüber Falun Gong-Anhängern auch bei Staatsbesuchen der Gefährdungsstufe 1 gewahrt wird…