Grußbotschaft vom Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck für Mahnwache und Kundgebung am 6. März 2004 in Karlsruhe
In Deutschland ist die rechtliche Situation für Opfer von Menschenrechtsverletzungen spätestens mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches zum 30.06.2002 günstig…Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist zuständig für die Strafverfolgung in Fällen des Völkermordes und von Verbrechen gegen Menschlichkeit. Die Strafanzeige vom 21.11.2003 wegen der Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden ist als der erste ernst gemeinte Versuch seit der Einführung des Gesetzes im Sommer 2002 anzusehen, Ermittlungen gegen Menschenrechtsverletzer in Deutschland zu initiieren.