Falun Gong Infozentrum Deutschland: Nach China abgeschoben – ins Arbeitslager eingewiesen
Sie hatten als Falun Gong-Praktizierende Asylantrag gestellt, die Behörden hielten ihre Zugehörigkeit zu Falun Gong aber nur für einen Vorwand, um in Deutschland bleiben zu können. Aus diesem Grund wurde der Asylantrag abgelehnt. Der deutsche Falun Dafa Verein hatte die beiden als Praktizierende bestätigt und in einer Stellungnahme vor der Abschiebung gewarnt, da alle chinesischen Falun Gong-Praktizierenden im Ausland vom chinesischen Geheimdienst ausspioniert werden.