Provinz Heilongjiang: Unschuldige Frau inhaftiert; Gericht blockiert Berufungsprozess

Frau Xu Qilan, eine Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Shuangyashan, Provinz Heilongjiang, wurde am 10. Mai 2012 rechtswidrig verhaftet und zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht des Bezirks Jianshan hat die Familie absichtlich nicht benachrichtigt, die schließlich von Freunden von der Verurteilung erfuhr, kurz bevor die Berufungsfrist abgelaufen war.

Der Anwalt von Frau Xu legte am 29. September 2012 rasch Berufung beim mittleren Gericht der Stadt Shuangyashan ein. Der Richter jedoch weigerte sich, die notwendigen Unterlagen herauszugeben, womit der Berufungsprozess blockiert wurde.

Als Frau Xus Familie am 10. Dezember 2012 in das Untersuchungsgefängnis von Shuangyashan kam, um Frau Xu zu besuchen, informierte man sie darüber, dass Frau Xu drei Tage zuvor, am 7. Dezember, in das Frauengefängnis von Harbin verlegt worden war.

Details zum Fall

Frau Xu Qilan (47) ist Mutter von drei Kindern. Ihr Mann starb vor zehn Jahren, als er in einem Kohlebergwerk arbeitete. Danach musste sie sich alleine um die Kinder kümmern; das jüngste war zu der Zeit erst fünf Jahre alt. Unter dem enormen Druck stand sie kurz vor einem totalen Nervenzusammenbruch. Dann entdeckte sie Falun Gong. Durch die Praktik verbesserte sich ihre körperliche und geistige Gesundheit wesentlich. Daher blieb sie trotz der brutalen Verfolgung durch das kommunistische Regime in ihrem Glauben an Falun Gong standhaft.

In den vergangenen zehn Jahren wurde Frau Xu vom lokalen Einwohnerkomitee und von der Polizei für ihren Glauben wiederholt schikaniert und gesetzwidrig inhaftiert.

Die letzte Verhaftung ereignete sich am 10. Mai 2012, als Frau Xu Shen Yun Performing Arts DVDs verteilte. Polizisten durchwühlten außerdem ihre Wohnung. Sie wurde im Untersuchungsgefängnis von Shuangyashan inhaftiert und am 4. September 2012 vor das Gericht des Bezirks Jianshan gestellt.

20 bis 30 Verwandte und Freunde von Frau Xu gingen zu der Gerichtsverhandlung, doch die meisten von ihnen wurden nicht hineingelassen. Das Gericht ließ nur ihre Kinder, ihren Bruder und ihre Schwägerin hinein. Der Anwalt plädierte auf nicht schuldig und forderte die bedingungslose Freilassung seiner Klientin.

Nach der Verhandlung gingen Frau Xus Angehörige mehrmals zum Gericht, um sich nach dem Urteil zu erkundigen. Doch jedes Mal hatte der vorsitzende Richter Gao Zhixin Ausreden und gab die Information nicht preis. Einmal behauptete Gao, dass es keinen Sinn habe, Frau Xus Kinder zu informieren, er würde stattdessen mit ihrem Anwalt sprechen. Am 21. September 2012 verkündete er dann das Urteil, ohne die Familie oder den Anwalt davon in Kenntnis gesetzt zu haben. Ein paar Tage später erhielt die Familie die Nachricht schließlich durch Freunde.

Nachdem der Anwalt von dieser Entwicklung erfahren hatte, fuhr er am 28. September sofort von außerhalb in die Stadt, um die Familie zu treffen. Er schaffte es, am 29. September Berufung beim mittleren Gericht von Shuangyashan einzulegen – einen Tag vor Ablauf der Berufungsfrist und vor dem Nationalfeiertag vom 30. September bis 7. Oktober.

Als der Anwalt Richter Gao später fragte, warum er ihm die Urteilsdokumente nicht zugesandt habe, erwiderte Gao, er habe Angst gehabt, dass die Dokumente verloren gehen. Und als der Anwalt ihn fragte, warum er ihn nicht per Telefon informiert habe, behauptete Gao, dass er zu beschäftigt gewesen sei und keine Zeit zum Telefonieren gehabt hätte.

Am 14. November 2012 ging Frau Xus Anwalt zum mittleren Gericht, um sich mit Zhao Dawei, dem Richter des Strafgerichts, zu treffen. Er bat den Richter, ihm die Akte von Frau Xu zu zeigen, womit Zhao zunächst einverstanden war. Jedoch wahrscheinlich aufgrund des Drucks durch das „Büro 610“ änderte der Richter seine Meinung und lehnte die Anfrage des Anwalts ab. Der Anwalt brachte ein überzeugendes Argument vor, doch Zhao sagte abwehrend: „Das Gericht hat das letzte Wort darüber, ob ein Fall zu den Akten genommen oder verhandelt wird.“ Dadurch wurde die Berufung blockiert. Dem Anwalt blieb keine andere Möglichkeit, als Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.

Mitarbeiter des mittleren Gerichts der Stadt Shuangyashan, die sich an der Verfolgung von Frau Xu beteiligt haben:

Wang Xiaodong, Leiter des Gerichts: +86-15331811111 (mobil) +86-469-4297123 (Büro)
Wang Baozhong, stellvertretender Leiter des Gerichts: +86-13904688730 (mobil), +86-469-4278271 (Büro), +86-469-4464803 (privat)
Li lanying, stellvertretender Leiter des Gerichts: +86-13349339618 (mobil), +86-469-4289610 (Büro), +86-469-4245588 (privat)
Wan Haigui, stellvertretender Leiter des Gerichts: +86-13796910999 (mobil), +86-469-4275117 (Büro), +86-469-4271188 (privat)
Han Hui, stellvertretender Leiter des Gerichts: +86-15846839999 (mobil), +86-469-4277928 (Büro), +86-469-4276119 (privat)
He Min, Justizbeamter des Gerichts: +86-13904685245 (mobil), +86-469-4289820 (privat)
Chen Fei, Justizbeamter des Gerichts: +86-13504858993 (mobil), +86-469-4282722 (Büro)
Jiang Wenlong, Leiter der Disziplinarinspektion: +86-13304887705 (mobil), +86-469-4283441 (Büro), +86-469-4272497 (privat)
Sun Shengqing, Leiter der politischen Abteilung: +86-15331812999 (mobil), +86-469-4278545 (Büro), +86-469-4271034 (privat)
He Huilu, Direktor des Vollzugsbüros: +86-15304886999 (mobil), +86-469-4273375 (Büro), +86-469-4293577 (privat)

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2012/12/31/136873.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2012/12/16/266612.html

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