Provinz Jilin: Herr Qu Guangyi und seine Frau stehen in der Stadt Changchun einer unrechtmäßigen Gerichtsverhandlung gegenüber

Herr Qu Guangyi und seine Frau Gao Guibo aus der Stadt Changchun stehen derzeit einer unrechtmäßigen Gerichtsverhandlung gegenüber. Ihre Angehörigen verlangen ihre Freilassung aus der Haftanstalt Nr. 3 der Stadt Changchun.

Herr Qu Guangyi wurde am 13. September 2012 um 06:30 Uhr von Mitarbeitern der Polizeiabteilung Erdao vor seinem Haus festgenommen. Sie konfiszierten seinen Hausschlüssel und sperrten damit die Tür von außen zu, sodass Frau Gao Guibo in ihrer Wohnung eingesperrt wurde. Als sie um 07:10 Uhr versuchte, die Wohnung zu verlassen, um zur Arbeit zu gehen, konnte sie die Tür nicht öffnen. Um 07:30 Uhr wollte Frau Qu zu ihr. Noch bevor sie die Tür öffnen konnte, nahmen Mitarbeiter der Polizeiabteilung Erdao beide Frauen fest. Die Polizisten raubten 800 Yuan aus Frau Qus Handtasche und behaupteten, auf den Geldscheinen seien Botschaften notiert.

Als Frau Qu am 28. September nach zwei Wochen Haft freigelassen wurde, bemerkte sie, dass Herrn Qus Wohnung nach einer Hausdurchsuchung durch die Polizei in einem chaotischen Zustand zurückgelassen worden war. Eine schnelle Überprüfung ergab, dass alle Wertsachen im Haus verschwunden waren, darunter mehrere Sparbücher, ein Computer und über 1000 Yuan in bar.

Frau Gao wurde am 28. September 2012 in die Haftanstalt Nr. 3 in der Stadt Changchun gebracht. Am 20. Oktober erhielten ihre Familienangehörigen einen Anruf aus der Polizeiabteilung Erdao, in dem es hieß, sie sollten zur Polizei kommen, um den Haftbefehl abzuholen, der von der Staatsanwaltschaft ausgestellt worden war. In dieser Zeit durfte das Ehepaar niemanden sehen. Ihre Angehörigen durften dem Paar auch nichts schicken. Die Polizisten benutzten die Ausrede, dass alle Dinge in der Haftanstalt erworben werden könnten. Es sind nun etwa fünf Monate vergangen seit ihrer Verhaftung; über die gegenwärtige Situation von Herrn Qu und Frau Gao liegen keine weiteren Informationen vor.

Am 30. Januar 2013 vertrauten sich Herr Qu und Frau Gao dem Sachbearbeiter des Gerichts an und baten ihn darum, ihrer Familie auszurichten, dass sie einen Anwalt beauftragen sollten. Die Gerichtsverhandlung war auf das chinesische Neujahr angesetzt.

Derzeit ist der „Beweis“ für irgendeine gesetzlich zu ahndende Schuld der Inhaftierten lediglich ein Stempel mit den Worten „Falun Dafa ist gut“, den Mitarbeiter der Polizeiabteilung Erdao bei Herrn Qus Wohnungsdurchsuchung gefunden hatten. Sie behaupten, diese Worte seien von Herrn Qu auf Geldscheine gestempelt worden, denn Herr Qu verfüge über keinen Drucker im Haus. Jedoch können diese Botschaft sowie der Stempel rechtlich vor Gericht nicht als irgendeine Art von „Beweis“ dienen, da die chinesische Verfassung Glaubensfreiheit garantiert.

Herr Qu wurde in der Vergangenheit bereits zweimal und Frau Gao einmal im Arbeitslager eingesperrt. Dieses Mal hat eine Arbeitskollegin von Frau Gao sie und drei weitere Praktizierende angezeigt. Die drei Praktizierenden wurden mittlerweile freigelassen.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2013/3/2/138345.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2013/2/10/长春市曲广义夫妇面临非法庭审-269701.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv