Argentiniens oberster Gerichtshof beschließt Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Jiang Zemin und Luo Gan

Der argentinische oberste Gerichtshof wies am 17. April 2013 einen Fall an das Bundesberufungsgericht zurück und ordnete eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen folgende Angeklagte an: Jiang Zemin, ehemaliger Präsident und Parteichef, und Luo Gan, ehemaliges Mitglied des ständigen Parteikomitees.

Die beiden wurden der Folter und des Völkermords an Falun Gong-Praktizierenden in China angeklagt. Der Kläger, der Falun Dafa-Verein von Argentinien (FDAA), hatte bereits zweimal Berufung in diesem Fall eingelegt. Der Fall wird nun wieder aufgenommen.

Der FDAA hofft, dass die argentinischen Gerichte dem Buchstaben und dem Geist des Gesetzes folgen und einen internationalen Haftbefehl für Jiang und Luo erlassen werden.

Hintergrund

Am 13. Dezember 2005 reichte der FDAA gegen Luo Gan, den damaligen stellvertretenden Direktor des Büros 610 eine Anklage ein, als dieser Argentinien besuchte. Die Anklage lautet, dass er unter Nutzung des Büros 610 direkt die Verfolgung von Falun Gong geplant und in die Wege geleitet hat. Der Fall wurde von Richter Dr. Octavio Aráoz de Lamadrid vom Bundesgerichtshof Nr. 9 angenommen.

Haftbefehl ausgestellt

Im Dezember 2009, nach vier Jahren Ermittlung und Zusammentragen von Zeugenaussagen vieler Falun Dafa Praktizierender, stellte Richter Lamadrid einen internationalen Haftbefehl aus, der forderte, dass Interpol die Angeklagten Jiang und Luo festnimmt, wenn sie China verlassen, und eine Auslieferung zur Verhandlung in Argentinien wegen ihrer Verbrechen gegen die Menschlichkeit erwirkt wird. Der Richter schloss Jiang in Luos Fall mit ein, nachdem er entdeckt hatte, dass der ehemalige Präsident von China die Verfolgung von Falun Gong initiiert hatte.

Nach Einmischung der KPCh in den rechtlichen Prozess musste Richter sein Amt niederlegen

Gleich nachdem die chinesische Botschaft in Argentinien die Nachricht von den internationalen Haftbefehlen für Jiang und Luo erhalten hatte, erstellte sie einen formellen Brief an den Minister des argentinischen Außenministeriums, die argentinischen Gerichtsbeamten und verschiedene Staatsminister und forderte die „Beendigung aller Fälle, die im Zusammenhang mit Falun Gong stehen“.

Kurz darauf wurde Richter Lamadrid gezwungen, sein Amt niederzulegen und die argentinische Regierung arrangierte rasch, dass ein anderer Richter seinen Platz einnahm. Am ersten Tag, an dem der neu ernannte Richter das Amt übernommen hatte, hob er den internationalen Haftbefehl gegen Jiang und Luo auf und schloss den Fall aus Mangel an Beweisen.

Falun Dafa-Verein reicht zweimal Berufung ein

Der FDAA reichte beim Bundesberufungsgericht Berufung ein. Dieses entschied im Dezember 2010, dass in dem Fall das Prinzip der weltweiten Gerichtsbarkeit Anwendung findet und die Beweise im Umfeld der Verfolgung, die von den Klägern erbracht wurden, ausreichend genug akzeptabel und vertrauenswürdig seien.

Doch das Gericht lehnte den Fall auf der Grundlage des Prinzips „non bis in idem“ ab. [Wenn der Internationale Gerichtshof (ICC) ein Urteil in dem Fall gefällt hat, dann kann kein anderes Gericht den gleichen Fall behandeln.]

Im Wesentlichen bedeutet dieses Prinzip, dass zwei identische Angelegenheiten nicht unabhängig voneinander gegen die gleichen Angeklagten vorgetragen werden können. Weil ein ähnlicher Fall auf der Grundlage von Menschenrechtsverletzungen gegen Falun Gong-Anhänger bereits in Spanien vorgebracht worden war, entschied das Berufungsgericht, dass dieses Prinzip Anwendung findet.

Der FDAA reichte daraufhin beim Hohen Strafgericht von Argentinien Berufung ein und wies darauf hin, dass das chinesische Regime enormen politischen Druck angewandt hatte, um das Tribunal Nr. 1 des Bundesberufungsgerichts für Straffälle dazu zu zwingen, unter Anwendung des Prinzips von „non bis in idem“ den Fall abzulehnen. Der FDAA merkte auch an, dass dieses Prinzip bei der Völkermord-Verfolgung von Falun Gong nicht angewandt werden sollte, bevor die angeklagten Parteien offiziell verurteilt seien.

Amnesty International unterstützt die Berufung von FDAA

Amnesty International unterstützte die Berufungen von FDAA und lieferte dem Hohen Gericht aus der Sicht einer dritten Partei eine große Anzahl von Strafgerichtsfällen in Bezug auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Abwicklung, Entwicklung und Analyse der besagten Verbrechen. Die Menschenrechtsorganisation war der Überzeugung, dass das Prinzip von „non bis in idem“ keine Anwendung finden darf.

Oberster Strafgerichtshof ordnet Wiederaufnahme des Verfahrens an

Am 17. April 2013 lehnte der oberste Gerichtshof von Argentinien die Entscheidung des Bundesgerichts für strafrechtliche Berufungen ab, den Fall zu schließen und ordnete ein Wiederaufnahmeverfahren beim Neunten Tribunal des Bundesgerichtshofs an.

Das oberste Strafgericht entschied, dass das Prinzip von „non bis in idem“ keine Anwendung finden kann, um zu bestimmen, ob eine Ermittlung in einem Fall durchgeführt werden soll oder nicht. Genauso wenig könne es verwendet werden, um das Ergebnis eines Falls zu ermitteln.

Frühere Berichte:

„Argentina: Lawsuit Against Luo Gan for Genocide Moves to Supreme Court” (http://en.minghui.org/html/articles/2006/1/29/69446.html)

Argentinischer Bundesrichter fällt Urteil: Festnahme von Jiang Zemin und Luo Gan (http://de.minghui.org/artikel/56462.html)

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