Provinz Jiangxi: Anwälte: „Niemand verstößt durch das Praktizieren von Falun Gong gegen das Gesetz!“

Am 25. Juli 2013 um 9:30 Uhr stand der Falun Gong-Praktizierende Shu Ming in der Stadt Nanchang, Provinz Jiangxi, vor Gericht. Die von Herrn Shus Familie engagierten Rechtsanwälte lieferten eine gut vorbereitete und wohlbegründete Verteidigung. Trotzdem verurteilte das Bezirksgericht Xihu Herrn Shu, nachdem der Richter die Verhandlung vertagt hatte, heimlich zu Haft im Gefängnis Nanchang.

Starke Polizei-Präsenz um das Gericht während Herrn Shu Mings Verhandlung

Die Mitarbeiter des Gerichts prüften und kopierten die Ausweise jeder einzelnen Person, die das Gericht betrat. Sie filmten jeden, der das Gericht betrat, und verweigerten Falun Gong-Praktizierenden den Zutritt. Mehrere Videokameras waren um das Tor des Gerichts herum aufgestellt. Polizisten in Uniform sowie in Zivil waren überall innerhalb und außerhalb des Gebäudes, einige filmten mit Videokameras.

Früh am Morgen des 25. Juli warteten Herrn Shus Frau, sein 90-jähriger Vater und seine 88-jährige Mutter vor dem Tor des Gerichts.

Herrn Shu Mings Eltern

Rückschau: Nach wiederholter Verfolgung erneut verhaftet

Herr Shu Ming, 52 Jahre alt, arbeitete früher im Transportausschuss der Stadt Nanchang. Weil er sich weigerte, seinen Glauben an Falun Gong aufzugeben, wurde er unentwegt vom Büro 610 der Provinz Jiangxi und der Polizeistation Xihu der Stadt Nanchang verfolgt. Er wurde wiederholt verhaftet und eingesperrt. 2008 wurde Herr Shu von der Polizeistation Xihu der Stadt Nanchang erneut online als gesucht aufgeführt und musste seine Wohnung verlassen. Danach lebte er mehr als fünf Jahre obdachlos.

Im Januar 2013 kamen zwei Polizisten zu Herrn Shus Wohnung und belogen seine Eltern: „Bitten Sie Shu Ming, wieder zurück zu kommen; wir haben ihn aus der online Gesuchten-Liste genommen und den Haftbefehl zurückgezogen. Er muss zurückkommen für seinen neuen Ausweis.“ Herrn Shus Eltern waren fast 90 und vermissten ihren Sohn sehr und so glaubten sie den Behörden und riefen Shu Ming zurück nach Hause.

Doch weniger als eine Woche nach Herrn Shus Heimkehr wurde er von Beamten des Büro 610 der Provinz Jiangxi, der Polizeistation Xihu und der Bauernhofpolizei Chaoyang am 4. Februar gegen 10:00 Uhr morgens unrechtmäßig verhaftet.

Am 5. Februar gingen Herrn Shus Familienmitglieder zur besagten Polizeistation, um seine Freilassung zu verlangen. Während seine Familie dort war, wurde Herr Shu heimlich durch die Hintertür weggebracht und in die Haftanstalt Nr. 2 von Nanchang gebracht. Herrn Shus Familienmitglieder fragten den Leiter der Polizeistation: „Haben Sie nicht gesagt, dass sie Herrn Shu Ming aus der online Gesuchten Liste entfernt haben?“ Dieser antwortete: „Ja, aber wir haben nie gesagt, dass wir ihn nie mehr verhaften werden!“

Vor Gericht zeigte der Staatsanwalt die sogenannten „Beweise krimineller Machenschaften“ aus Herrn Shu Mings Wohnung: mehr als 100 Videos über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong und Geldscheine, auf denen Informationen über Falun Gong geschrieben waren. Ein weiterer Anklagepunkt war, dass Herr Shu Ming einer Herstellungsstätte für Informationsmaterialien über Falun Gong einen CD-Brenner zur Verfügung gestellt und andere gelehrt hätte, wie er zu verwenden ist. Diese Information hatte die Staatsanwaltschaft offenbar von Jemandem erhalten.

Rechtsanwälte plädieren auf nicht schuldig

Zwei von Herrn Shus Familie engagierte Rechtsanwälte plädierten auf Grundlage des Gesetzes und des Gewissens auf nicht schuldig. Die Anwälte sagten: „Dies ist eine ungerechtfertigte Anklage und somit ist es unrechtmäßig, den Angeklagten nur wegen ein paar Blättern Papier und einem sogenannten Geständnis ohne jegliche Zeugen oder Beweise eines Verbrechens zu bezichtigen.“ Die Anwälte erklärten auch sehr genau die Grundsätze von Falun Gong Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht und zeigten auf, dass der Glaube an Falun Gong der Gesellschaft hilft, statt ihr zu schaden; deshalb könnte das Praktizieren nicht als „Verbrechen“ angesehen werden. Die Anwälte hoben auch erneut hervor, dass die Anklage keinerlei Rechtsgrundlage hatte. Der Staatsanwalt wollte die Anwälte mehrmals zum Schweigen bringen. Die Anwälte protestierten gegen das unhöfliche Verhalten des Staatsanwalts. Einer von ihnen fragte: „Wer hat Ihnen das Recht gegeben, uns zu unterbrechen?“ Der Staatsanwalt war beschämt und wurde sprachlos.

Am Ende ihrer Verteidigung sagten die Rechtsanwälte laut: „Niemand verstößt durch das Praktizieren von Falun Gong gegen das Gesetz!“ Der Richter war verdutzt und brachte die Anwälte sofort zum Schweigen und verkündete, die Verhandlung werde vertagt.

Sofort nach der Verhandlung ließ das Gericht Shu Ming heimlich im Gefängnis Nanchang einsperren, ohne seine Familie oder Anwälte zu informieren.

Verfolgende Behörden und Personen:

Gefängnis Nanchang, Provinz Jiangxi: +86-791-83710340
Gefängnisleiter: Huang Yunping (黄云萍)
Politischer Leiter, Hong Huimin (洪惠民): +86-791-3710572 (Büro), +86-791-83710357 (Privat), +86-15879176042
Leiter der Polizeistation Xihu: Yu Hongping
Leiter der Bauernhofpolizei Chaoyang: Liu Ye

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2013/10/5/142528.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2013/7/29/舒明被南昌市西湖区法院非法庭审-277372.html

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