Provinz Liaoning: Starke Argumente eines Anwalts zur Verteidigung einer Falun Gong-Praktizierenden

Am 20. Juni 2014 verhafteten Polizisten unrechtmäßig siebzehn Falun Gong-Praktizierende in verschiedenen Bezirken der Stadt Fushun, Provinz Liaoning. Frau Xu Guizhen, Ende 60, war eine von ihnen.

Eine Gruppe Agenten der Polizeistation Gaowan war in Frau Xus Apartment eingebrochen und hatte unrechtmäßig ihre Falun Gong-Bücher, einen Laptop, drei Drucker, sowie weitere persönliche Besitztümer beschlagnahmt.

Das Bezirksgericht Wanghua hielt am 28. Oktober innerhalb der Haftanstalt Fushun eine Gerichtsverhandlung gegen Frau Xu ab. Beim Verlesen der Anklageschrift stellte ihr Rechtsanwalt Jiang Yibing fest, dass sein Exemplar davon abwich. Als er Beschwerde einlegte verschob der Richter die Verhandlung um sieben Tage.

Eine Woche später plädierte ihr Anwalt bei der Verhandlung auf unschuldig. Er berief sich darauf, dass Artikel 36 der chinesischen Verfassung die Glaubensfreiheit garantiert. Das Praktizieren von Falun Gong stelle für seine Klientin einfach nur die Ausübung ihres von der Verfassung geschützten Rechtes dar.

Ihr Anwalt machte auch deutlich, dass kein Gesetz jemals Falun Gong verboten oder es als Sekte deklariert habe. Deshalb fehle der Anklage der Staatsanwaltschaft jegliche rechtliche Basis. Wenn behauptet werde, wie in der Anklageschrift geschehen, dass seine Klientin „eine Sekte nutzt, um die Ausübung der Staatsgewalt zu unterminieren“, so sei dies lediglich ein bequemer Vorwand, mit dem das kommunistische Regime immer wieder Falun Gong-Praktizierende verurteile.

Für die Verfolgung von Frau Xu verantwortliche Parteien:
Shen Qili und You Junliang: verantwortliche Polizisten für Frau Xus Fall

Jiao Chen: ehemaliger Leiter der Staatssicherheit des Polizeiamtes Shuncheng, verantwortlich für die Verhaftung der 17 Praktizierenden

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2014/11/6/146721.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2014/10/30/辽宁抚顺徐桂珍被非法开庭-299653.html

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