Provinz Yunnan: Verteidiger darf Gericht nicht betreten, Büro 610 setzt Richter unter Druck

Als Frau Guo Lingna im September 2014 das erste Mal vor Gericht gestellt wurde, verteidigte ihr Anwalt ihr verfassungsmäßiges Recht, Falun Gong praktizieren zu können. Er erhob Einspruch gegen die fragwürdige Beteiligung von Mitarbeitern des Büros 610 bei der Verhandlung.

Er wies darauf hin, dass das Büro 610 eine außerrechtliche Behörde ist, die das kommunistische Regime speziell gegründet hat, um Falun Gong auszulöschen. Deshalb habe es keine Qualifikation, staatsanwaltschaftliche Beweisunterlagen gegen seine Mandantin zu auszuwerten.

Der Richter vertagte die erste Verhandlung, als der Anwalt eine Neubewertung der staatsanwaltschaftlichen Beweisunterlagen gefordert hatte. Ende Januar 2015 wurde die Verhandlung wieder aufgenommen, jedoch verboten die Gerichtsbeamten diesem Anwalt, das Gerichtsgebäude zu betreten. Sie behaupteten, er hätte sich geweigert, einer Sicherheitskontrolle zuzustimmen.

Laut der Verordnung des Obersten Volksgerichts sind Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger von Sicherheitskontrollen befreit.

Als der Leiter des Büros 610 ohne Sicherheitskontrolle hereingelassen wurde, war dem Anwalt klar, dass das Gericht dem Büro 610 nachgegeben hatte und einen Vorwand benutzte, um ihn davon abzuhalten, seine Klientin zu verteidigen.
Dicke Luft nach der Sitzung im September

Das Bezirksgericht Xishan in Kunming, Provinz Yunnan hatte zuvor am 25. August 2014 von Frau Guos Anwalt verlangt, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen, als er dort die Falldokumentation überprüfen wollte. Das Personal versperrte ihm draußen den Weg, als er sich weigerte, der rechtswidrigen Aufforderung zu entsprechen.

Die Gerichtsverwaltung entschuldigte sich später bei dem Anwalt, nachdem er eine Beschwerde gegen das Bezirksgericht eingereicht hatte. Anschließend stimmte das Gericht zu, die Sicherheitskontrolle bei dem Anwalt zu unterlassen.

Am 23. September 2014 war der Anwalt in der Lage, seine Klientin zu verteidigen, ohne die Sicherheitskontrolle passieren zu müssen.

Während der Verhandlung im September 2014 beteuerte Frau Guo, dass sie gegen kein Gesetz verstößt, wenn sie Falun Gong praktiziert und den Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht“ folgt, und dass die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime keine Rechtsgrundlage hat.

Als der Staatsanwalt ein Geständnis von Frau Guo vorlegte, bestritt ihr Anwalt dessen Gültigkeit, da dieses Geständnis unter Zwang und Folter erpresst worden war. Bei einem Verhör am 10. April 2014 schlugen Beamte ihr mehrmals ins Gesicht und trampelten auf ihren Zehen herum.

Als Reaktion auf den Einwand des Anwalts gab der Richter eine zweite Verhandlung am 29. Januar 2015 bekannt. Bei dieser Verhandlung bestand das Gericht jedoch darauf, dass der Anwalt einer Sicherheitskontrolle unterzogen wird. Als dieser sich weigerte, fuhr der Richter mit der Verhandlung fort, obwohl Frau Guo keine Rechtsvertretung hatte.
Wegen ihres Glaubens eingesperrt

Frau Guo, 53, arbeitete bei der staatseigenen Zementfirma Yunnan in Kunming. Nachdem sie sich den Forderungen der Behörden nicht beugte und Falun Gong nicht aufgab, zwang man sie, sich von ihrem Mann scheiden zu lassen. Man sperrte sie im Jahr 2007 für zwei Jahre in ein Arbeitslager. Im Jahr 2009 kam sie drei Jahre lang ins Gefängnis. Darüber hinaus wurde ihre Tochter in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht und sie durfte nicht zur Schule gehen.

Als Frau Guo in Haft war, verweigerten die Wärter ihrem kranken Vater kurz vor seinem Tod, sie zu besuchen. Während ihrer diesmaligen rechtswidrigen Haft konnte auch ihre Mutter sie nicht besuchen, bevor sie starb.

Kontaktinformation der beteiligten Personen:

Dong Shourong, Direktor des Büros 610 des Bezirks Xishan: +86-13888215910 Qiu Xueyan, Polizist: +86-871-3387920Du Xiulian, Staatsanwalt: +86-871-68107700

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2015/2/13/148344.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/2/5/昆明郭玲娜被非法庭审-法院阻律师入庭-304071.html

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