Provinz Shandong: Behörden weisen Anzeigen der Polizei zurück – keine Anklage gegen drei Praktizierende

Die Staatsanwaltschaften zweier Städte in der Provinz Shandong wiesen vor kurzem alle Anzeigen gegen Falun Gong-Praktizierende zurück.

Shao Hong und Pan Shulan

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Bincheng in der Stadt Binzhou hob im Januar 2017 die Anklagen gegen die weiblichen Falun Gong-Praktizierenden Shao Hong und Pan Shulan auf.

Shao und Pan hatten am 22. September 2015 Informationsmaterial über Falun Gong verteilt und mit anderen Menschen über die Verfolgung durch die Kommunistische Partei Chinas gesprochen. Polizisten nahmen die beiden Frauen fest und sperrten sie ein.

Nach ihrer Entlassung auf Kaution wurden sie weiterhin von Polizisten schikaniert. Die Polizei erstattete im Januar 2017 erneut bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen sie. Doch die Institution wies diese wegen unzureichender Rechtsgrundlage für eine Anklage zurück.

Kou Hui

Die Praktizierende Kou Hui, Angestellte der Erdöl- und Chemiefabrik Qilu in der Stadt Zibo, hatte vor kurzem Strafanzeige gegen Jiang Zemin erstattet, der die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999 initiiert hat.

Die Polizei reichte deswegen bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Linzhi Anzeige gegen sie, die jedoch von der Behörde zurückgewiesen wurde.

Die Polizeiwache behielt Kou jedoch 15 Tage lang in Gewahrsam, bevor sie sie freiließ.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2017/5/3/163071.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2017/4/26/山东省二市区检察院撤销对三位法轮功学员的起诉-346189.html

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