Provinz Sichuan: Großartiger Einsatz des Anwaltes – Frau Zhang ohne Anklage frei

Am 5. September 2017 wurde die Falun Gong-Praktizierende, Frau Zhang Guohua in Deyang, Südwestchina, ohne Grund verhaftet. Mit falschen Anschuldigungen hatte die Polizei versucht, eine Anklage gegen sie zu erwirken. Durch den enormen Einsatz des Anwaltes wurde Frau Zhang nach über einem Monat Haft wieder freigelassen.

Großartiger Einsatz des Anwaltes

Als Frau Zhangs Anwalt versuchte, sie im Gefängnis zu besuchen, wurde er abgewiesen. Weil der Anwalt jedoch drohte, Anklage gegen die Behörden zu erheben, durfte er schließlich seine Mandantin treffen. Inzwischen saß Frau Zhang bereits die dritte Woche in Haft, doch sollten noch zwei weitere Wochen bis zum Treffen vergehen.

Am Morgen des 11. Oktober wurde der Anwalt endlich in der Haftanstalt Deyang zu Frau Zhang vorgelassen. Dort erfuhr er, dass die Polizei von Jingyang seine Klientin unterdessen bei der Staatsanwaltschaft angeklagt hatte. Sie sei beschuldigt worden, „die nationale Sicherheit zu gefährden“.

Der Rechtsanwalt eilte zur Polizeidirektion des Bezirks Jingyang, um den Fall zu besprechen, wurde aber nicht vorgelassen. Also reichte er noch am Nachmittag desselben Tages einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft Jingyang ein, die Inhaftierung aufzuheben. Einen Tag später, am 12. Oktober, wurde Frau Zhang nach insgesamt 37 Tagen unrechtmäßiger Haft freigelassen. Es wurde keine Anklage erhoben.

Die Polizei hatte in ihrer Abwesenheit das Haus von Frau Zhang geplündert und persönliche Gegenstände beschlagnahmt. Weder gab es einen Durchsuchungsbefehl noch wurde je eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände vorgelegt.

Chinesische Version

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