Radio Free Asia: Deutscher Richter betonte, dass Falun Gong immer auf friedliche Weise protestiert hat

Vor dem Besuch des chinesischen Premierministers Wen Jiabao in Deutschland gab das deutsche Innenministerium zu, dass die Aktionen, welche von der deutschen Polizei während Jiang Zemins Besuch in Deutschland 2002 ergriffen wurden, unverhältnismäßig waren.

Am 2. Mai wird der chinesische Premierminister in Deutschland eintreffen. Das Berliner Verwaltungsgericht, die Vertreter des deutschen Innenministeriums und Vertreter des deutschen Falun Dafa Vereins kamen diese Woche zu einem außergerichtlichen Vergleich, welcher besagte, dass das Verhalten des Innenministeriums während Jiang Zemins Besuch in Deutschland im April 2002 unangemessen war.

Journalisten interviewten Frau Zheng Zhihong, welche an der Feststellungsklage und an dem Treffen teilnahm. Die deutsche Polizei gab zu, dass Ihr Verhalten, Praktizierende zu zwingen, ihre Hotelzimmer zu verlassen, widerrechtlich war und dass der Protest gegen die Verfolgung von Falun Gong in China von Falun Gong Praktizierenden- sogar wenn er direkt vor dem Staatsgast ausgedrückt wird- unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt, die in der deutschen Verfassung verankert ist.

Der Richter betonte, dass Falun Gong immer auf friedliche Weise appelliert hat. Nach seinem Wissen habe Falun Gong niemals Gewalt gegen irgendjemand gebraucht.

Deutsche Praktizierende waren angesichts der Einstellung der deutschen Regierung und der Gerechtigkeit der deutschen Rechtsprechung dankbar. Die Feststellungsklage, welche von Falun Gong Praktizierenden gegen die deutsche Bundesregierung eingereicht wurde bezüglich der Verletzung von Menschenrechten durch die deutsche Polizei, kam noch vor dem Staatsbesuch von Premierminister Wen Jiabao in Deutschland zu einem Ende.

Das obige ist ein Auszug von einem Bericht des Journalisten Tian Yi

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