Wang Fang, eine Überlebende der „Wanjia Tragödie“, wurde im Harbin Gefängnis zu Tode gefoltert

Die Falun Gong Übende Wang Fang war eine Überlebende der „Wanjia Tragödie“ und wurde erneut im Harbin Frauengefängnis unmenschlich gefoltert. Sie starb am 24. September 2004.
Informationen über die „Wanjia Tragödie“ unter: http://de.clearharmony.net/articles/200110/1106.html

Frau Wang Fang war eine vierzig Jahre alte Schneiderin, die ein Haus in Diming im Aimin Viertel von Mudanjiang in der Provinz Heilongjiang mietete. Sie ging nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren und wurde festgenommen, weil sie der Öffentlichkeit die Wahrheit über Falun Gong erklärte. Sie wurde eingesperrt und zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt, weil sie in Gehirnwäscheklassen nicht „umerzogen“ werden konnte. Man steckte sie ins Wanjia Arbeitslager in Harbin, wo sie alle Arten grausamer Folter erdulden musste. Sie war auch eine der Überlebenden der „Wanjia Tragödie“ im Jahr 2001 und hatte noch die Narbe von einem Seil auf ihrem Hals.

Frau Wang Fang studierte im Arbeitslager weiterhin die Lehren von Falun Gong und machte die Übungen. Deswegen wurde sie oftmals in eine kleinen Zelle (1) eingeschlossen. Nachdem ihre zweijährige Freiheitsstrafe vorüber war, wurde sie zu ihrer Mutter nach Mudanjiang geschickt. Kurz nachdem sie sich von ihren Verletzungen erholt hatte, begann sie wieder die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong aufzudecken und wurde erneut festgenommen.

Am 14. Juni 2002 wurde sie von der Mudanjiang-Anstalt in die Hailin Strafanstalt verlegt, wo sie immer noch die Falun Gong Lehren studierte und die Übungen machte. Einmal nachdem sie den Leuten die Wahrheit erklärt hatte, wurde sie von Direktor Shan Chengqiang brutal verprügelt und hinterher mit Handschellen gefesselt.

Ein anderes Mal sah Direktor Shan Chengqiang, wie Frau Wang die Falun Gong Übungen in ihrer Zelle machte, und begann sie zu foltern. Er brachte sie in den Hof und begoss sie von Kopf bis Fuß mit kaltem Wasser. Frau Wang Fang rief laut „Falun Dafa ist gut!“ Daraufhin legte man ihr Handschellen und Fußketten an. Shan Chengqiang schlug ihre Fußsohlen mit einer Plastikröhre, wodurch sie sich vor Schmerzen über den Boden rollte. Sie war bis zur Unkenntlichkeit entstellt als sie in ihre Zelle zurückkehrte. Ihre Mitübenden mussten ihr die lose Kleidung vom Körper reißen, da sie völlig blutverschmiert war.

Am 8. September 2004 wurde Frau Wang Fang ins Harbin Frauengefängnis geschickt. Jiang Yuntao und andere Polizeibeamten vom Hailin Sicherheitsbüro verhafteten sie in Mudanjiang. Frau Wang erduldete alle Arten unmenschlicher Folter. Die Polizei musste sie freilassen, weil sie nur noch Haut und Knochen war. Sie starb zu Hause am Morgen des 24. September 2004 um 3 Uhr, weniger als zwei Monate, nachdem sie freigelassen wurde.

Übeltäter in Hailin, Provinz Heilongjiang:
Parteisekretär des Komitees für Politik und Recht, Bu Qinghe: 0086-13946371699 (Mobil)
Vorsitzender des „Büro 610“ (2), Zhang Zhenqi: 0086-0453-7554358
Leiter der Polizeiwache, Wang Qiang: 0086-0453-7554259, 0086-453-7554521 (Büro)
Polizeiwache: 0086-453-7554501/7554199
Polizist Shan Haifa: 0086-13945323611 (Mobil)

(1) Einsperren in kleinen Zellen: Die Gefangenen werden einzeln in sehr kleine Zellen eingeschlossen. Die Wachen legen den Falun Gong Übenden dabei hinter dem Rücken in einer festen Position Handschellen an, so dass sich die Praktizierenden weder bewegen noch hinlegen können. Die kleine Zelle ist sehr feucht und lässt keinen Sonnenschein hinein. Die Häftlinge müssen in der Zelle urinieren und Kot ausscheiden. Tagsüber bekommen die in diesen Zellen eingesperrten Häftlinge nur eine halbe Mahlzeit. Nachts laufen überall die Ratten herum. Der Gestank in diesen Zellen ist so schlimm, dass man kaum atmen kann.

(2) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

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