Schweiz: Petition für die Freilassung von Frau Qiu Minghua, der Mutter einer Studentin der Universität St. Gallen

unterstützt durch:
– INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FÜR MENSCHENRECHTE (IGFM), Sektion Schweiz
– GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER – SCHWEIZ www.gfbv.ch

Am Nachmittag des 25. November 2004 drangen Polizisten in die Wohnung ein, welche Frau Qiu zusammen mit ihrem Ehemann und mit ihrer 84-jährigen Mutter in der Stadt Suzhou bewohnt. Als Frau Qiu im Lauf des Nachmittags nach Hause kam, wurde sie durch die Polizei gekidnappt. Seither wird sie in einer Haftanstalt in der Provinz Jiangsu, nur weil sie Falun Gong praktiziert, ohne gesetzliche Grundlage festgehalten. Es wurde keine Anklage erhoben, ein Gerichtsverfahren fand nicht statt, ein Rechtsbeistand wurde ihr verwehrt. Frau Qiu Minghua steht, wie alle in der Volksrepublik China inhaftierten Falun Gong Praktizierenden, in unmittelbarer Gefahr Opfer von Folter zu werden.

Seitdem die kommunistische Partei Chinas am 20. Juli 1999 offiziell mit der Verfolgung der Meditationspraxis Falun Gong begonnen hat, sind in der Volksrepublik China mehrere 10'000 Menschen willkürlich inhaftiert und in Straflagern festgehalten worden. Im Januar 2005 waren über 1'290 Opfer namentlich bekannt, die in Haft zu Tode gefoltert wurden oder an den Folgen von Folterungen starben.

Falun Gong ist eine friedliche Meditationspraxis, die ursprünglich aus China stammt, wo sie bis kurz vor dem Verbot von staatlicher Seite gefördert wurde. Heute wird Falun Gong in mehr als 60 Ländern praktiziert. Falun Gong ist keine Religion, kennt keine Mitgliedschaft, ist unpolitisch und wird nur kostenlos weitergegeben. Besonderen Wert wird auf ein Leben nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht gelegt.

"Mit dieser Petition appelliere ich an Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, alle diplomatischen Möglich-keiten auszuschöpfen, um die sofortige und bedingungslose Freilassung von Frau Qiu Minghua zu erreichen."

Petition zum Herunterladen (PDF)

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