Todesmeldungen! Elf Falun Gong Übende starben infolge der Verfolgung

Herr Chen Rusong, 68, kam aus der Provinz Zhejiang. Er litt früher an vielen Krankheiten wie beispielsweise Bluthochdruck, Herzleiden und einer Augenkrankheit usw. Durch das Üben von Falun Gong ab1996 verbesserte sich seine körperliche Verfassung sehr schnell. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong am 20.07.1999 wurde Herr Chen häufig ohne rechtliche Gründe belästigt, überwacht, verfolgt und bedroht, seine Wohnung wurde auch willkürlich durchsucht. 2003 wurde er verschleppt und zwei Monate in einem „Gehirnwäschekurs“ festgehalten. Kurz nachdem er nach Hause gehen durfte, waren seine Augen erblindet, er war er psychisch stark belastet und starb bald nach seiner Heimkehr.

Frau Ma Yuhuan, 40, war Technikerin einer Maschinenfabrik in der Stadt Liaoyuan, Provinz Jilin. Im April 2003 machten sie und 17 andere Falun Gong Praktizierende die Falun Gong Übungen, daraufhin wurden sie von Polizeibeamten der Polizeibehörde des Bezirks Xi’an verhaftet. Da die 18 Praktizierenden der Verfolgung nicht nachgaben, wurden sie unrechtmäßig ins Changchun Gefängnis gesteckt. Im September desselben Jahres wurde Frau Ma, die im Gefängnis schon fast zu Tode gefoltert wurde, von ihren Familienangehörigen ins Krankenhaus eingeliefert. Trotz der Medizinkosten von 15 000 Yuan (1) konnte das Leben von Frau Ma nicht mehr gerettet werden.

Frau Feng Lanzhu, etwa 50, kam aus der Stadt Enping, Provinz Guangdong. Sie litt früher an schwerem Husten und Bluthochdruck, welche nach dem Üben von Falun Gong 1998 geheilt wurden. Frau Feng ging 2000 nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren, wurde seitdem ständig vom „Büro 610“ (2) verfolgt und häufig von der Polizei und dem Nachbarschaftskomitee belästigt und überwacht. Man verschleppte sie dreimal in den lokalen „Gehirnwäschekurs“, dort musste sie schwere Folter erleiden. Das ruhige Leben ihrer Familie wurde dadurch stark gestört und sie selber wurde körperlich und geistig enorm beeinträchtigt, somit wurde ihr körperlicher Zustand immer schlechter. Im September 2004 musste sie wegen der körperlichen Schwäche ihre Arbeitsstelle bei einer privaten Firma aufgeben, um sich zu Hause zu erholen. Jedoch ließen die Verfolger des „Büros 610“ Frau Feng nicht in Ruhe und kamen im November 2004 erneut zu ihr nach Hause, um sie zu bedrohen. Infolge der andauernden Verfolgung starb Frau Feng am 01.07.2005.

Frau Wang Yanling wohnte in der Gemeinde Pingdingbu, Stadt Tieling, Provinz Liaoning. Sie fing 1998 an, Falun Gong zu üben. Am 20.07.1999 wollte sie wegen einer Petition für Falun Gong nach Peking gehen, wurde jedoch auf dem Weg nach Peking in der Stadt Tianjin von den Behörden aufgehalten und in ihre Heimatstadt zurückgebracht. Am 12.10.1999 fuhr sie erneut nach Peking. Zwei Wochen später wurde sie unrechtmäßig festgehalten und kam erst im Januar 2000 frei. Im Januar 2001 wurde sie wieder durch die Pingdingbu Polizeistation in Haft genommen und anschließend ins Untersuchungsgefängnis des Kreises Tieling gesperrt. Im Januar 2002 wollte man sie für zwei Jahre ins Masanjia Arbeitslager stecken. Wegen ihrer Krankheit wurde sie jedoch vom Arbeitslager zurückgewiesen und gegen Bürgschaft für eine ärztliche Behandlung freigelassen. Jedoch wurde sie zu Hause öfters von Polizisten belästigt. Traumatisiert von der Verfolgung starb sie im Oktober 2003.

Frau Yin Baorong, 60, kam aus der Gemeinde Jianghe, Kreis Fusong, Provinz Jilin. Seit sie im März 1999 anfing Falun Gong zu üben, verbesserte sich allmählich ihre langjährige Geschwulst. Nach dem Beginn der Verfolgung ging sie einmal zur Provinzregierung, um sich für Falun Gong auszusprechen. Sie wurde häufig von den Behörden belästigt und gezwungen, auf Falun Gong zu verzichten, ihre Falun Gong Bücher und Materialien wurden beschlagnahmt. Unter diesen Umständen kam ihre alte Krankheit wieder vor, die sich durch Chemotherapie nicht heilen ließ. Sie verstarb am 02.04.2004.

Herr Li Shilong, 73, kam aus der Stadt Datong, Provinz Shanxi. Er begann 1996 Falun Gong zu praktizieren und danach fühlte er sich körperlich und geistig sehr wohl. Seit Falun Gong vom 20.07.1999 an der Verfolgung durch die KP Chinas unterliegt, wurde Herr Li oft von der Polizei belästigt. Im Mai 2005 starb er infolge der Verfolgung.

Herr Li Guochang kam aus dem Dorf Liqingu der Stadt Dingzhou, Provinz Hebei. Er kam im Jahre 2000 auf den Platz des Himmlischen Friedens in Peking (3), um für Falun Gong zu appellieren, wurde deswegen festhalten, eingesperrt und im Baoding Zwangsarbeitslager der Gehirnwäsche unterzogen. Kurz nach seiner Freilassung 2001 starb er an einer schweren Krankheit.

Herr Wang Lizhi, 85, kam aus dem Kreis Qishui der Provinz Shandong. Durch das Üben von Falun Gong von April 1995 an war er wider gesund geworden, die Krankheiten an denen er zuvor gelitten hatte, wie Gallenentzündung, Venenentzündung, Koronarsklerose, Verstopfung der Herz- und Gehirnblutadern, alle wurden durch das Praktizieren geheilt. Nach dem Beginn der Verfolgung hinderten ihn seine Familienangehörigen, die durch Medienpropaganda und Verleumdungen der KP Chinas getäuscht wurden, weiter zu praktizieren. Drei Monate später wurde bei ihm Bauchspeicheldrüsekrebs im Krankhaus festgestellt. Herr Wang begann erneut zu praktizieren und in zwei Monaten verschwanden die Krankheitssymptome. Er wurde weiterhin oft von der Polizei belästigt, was die Familienangehörigen so verängstigte, dass sie Herrn Wang verboten, Falun Gong weiter zu praktizieren. Infolgedessen erlitt der alte Herr einen Rückfall seiner früheren Krankheiten, die schließlich zu dem Tod von Herrn Wang am 28.06.2004 führten.

Frau Liu Qiying, 60, wohnte im Dorf Dianzi im Chengbei Erschließungsgebiet in der Stadt Weifang, Provinz Shandong. Sie praktizierte Falun Gong seit 1996, dadurch verschwanden alle ihre Krankheiten. Somit glaubte sie sehr standhaft an Falun Gong und setzte sich aktiv dafür ein, es bekannt zu machen. Nach dem 20.07.1999 ging sie zweimal nach Peking, um sich bei der Regierung für Falun Gong einzusetzen, sie wurde daraufhin festgenommen. Nach der ersten Festnahme wurde sie 15 Tage lang eingesperrt und hatte ein Bußgeld von 2000 Yuan zu bezahlen. Nach der Freilassung war sie schwer krank und wurde von den Familienangehörigen ins Krankenhaus eingeliefert. Nachdem sie wegen ihrer zweiten Reise nach Peking festgenommen worden war, steckte man sie für einen Monat in eine Strafanstalt. Nach der Freilassung war sie schwer krank. Trotz medizinischer Behandlung konnte sie sich nicht mehr erholen und am 13.05.2001 starb sie.

Frau Wang Sumei, 36, wohnte im Bezirk Huanggu, Stadt Shenyang, Provinz Liaoning. Im Oktober 1999 ging sie nach Peking um eine Petition für Falun Gong einzureichen, wurde demnach verhaftet und erst nach einer 15-tägigen Haft freigelassen. Kurz nach ihrer Entlassung erlitt sie einen Rückfall ihre alten Krankheiten und starb an den Folgen.

Frau Cao Guimei, 69, kam auch aus dem Bezirk Huanggu, Stadt Shenyang, Provinz Liaoning. Zwischen der Zeit vom Juli 1999 – Dezember 2000 wurde sie zweimal festgenommen und ins Longshan Zwangsarbeitslager gesteckt. Sie protestierte mit einem 40tägigen Hungerstreik gegen die Verfolgung, dabei wurde ihr auf brutale Weise hochkonzentriertes Salzwasser eingeflößt, was zur Folge hatte, dass sie heftig hustete und einen Monat lang Blut erbrach. Schließlich wurde sie erst freigelassen, als sie bis zu den Knochen abgemagert war. Sie starb Ende des Jahres 2002.

(1)Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(2)„Yuan“ ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.

(3)Nachdem mit Beginn der Verfolgung im Juli 1999 alle legalen Wege zur Einreichung von Beschwerden für Falun Dafa Praktizierende geschlossen wurden, wurde der Platz des Himmlischen Friedens in Peking zu einem alltäglichen Ziel für Praktizierende um öffentlich für Gerechtigkeit zu appellieren.

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