Mitglied des Deutschen Bundestages: "Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns weiterhin für die Freilassung von Renzheng Jiang einsetzen werden."

Anmerkung der Redaktion: Herr Jiang Renzheng und seine Frau, sowie ihre beiden kleinen Kinder wurden im März 2005 von Würzburg nach Peking abgeschoben. Infolge der Abschiebung aus Deutschland wurde Herr Renzheng Jiang am 9. April 2005, 4 Wochen nach seiner Ankunft in China, wegen Ausübung von Falun Gong und der damit verbundenen Anschuldigung "Gefährdung der allgemeinen Sicherheit" ohne jegliches Rechtsverfahren zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und in einem Arbeitslager in der Stadt Benxi interniert. Seine Frau musste infolge angedrohter Verhaftung untertauchen. Die ganze Familie ist auseinander gerissen, die Kinder häufig krank.

CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag

Arbeitsgruppe Menschenrechte u. Humanitäre Hilfe, Vorsitzender Hermann Gröhe MdB Referentin Dr. Gudula Gutmann Berlin 24.10. 2005

Sehr geehrte [Name weggelassen],

haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 17. Oktober 2005, in dem Sie sich für die Familie Renzheng Jiang einsetzen. Die Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion hat Ihren Brief an mich als den zuständigen Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe unserer Fraktion mit der Bitte weitergeleitet, Ihnen zu antworten.

Den Fall der Familie Renzheng Jiang kennen wir bereits seit Oktober letzten Jahres. Mit dem Fall haben sich nicht nur die von Ihnen genannten Gerichte befasst, sondern auch das Bundesinnenministerium, das Auswärtige Amt und der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Auch der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe hat sich in seiner Sitzung am 29. Juni 2005 mit der aktuellen Situation der Falun Gong-Anhänger in China befasst. Die Mitglieder des Ausschusses sind daraufhin in der Angelegenheit Renzheng Jiang auch beim chinesischen Botschafter in Berlin vorstellig geworden.

Das Auswärtige Amt setzt sich nun schon seit Monaten für die Freilassung von Herrn Renzheng Jiang aus dem Arbeitslager Benxi ein. In Abkehr seines Beschlusses vom 19. November 2004 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge inzwischen für Herrn Renzheng Jiang und seine Frau Rui Guo Abschiebungshindernisse im Sinne des # 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz festgestellt. Danach darf ein Ausländer "nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGFBL. 1952 II S. 685) ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist". Die Bescheide sind seit 16. September 2005 bestandskräftig.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns weiterhin für die Freilassung von Renzheng Jiang einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüssen

Hermann Gröhe MdB

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