Die Neue Epoche (Deutschland): Die chinesische KP hat Rechtsanwalt Liu Ruping unverzüglich freizulassen

16.01.2006 01:01

Guo Guoting, bekannter chinesischer Menschenrechtsanwalt, seit 2005 in Kanada im Asyl. (Foto: The Epoch Times)

Guo Guoting stammt aus Shanghai. Weil er Fälle von Dissidenten und Falun Gong-Schülern in China anwaltlich betreute und Artikel darüber veröffentlichte, wurde ihm im Februar 2005 die Anwalts-Lizenz entzogen.

Anfang März 2005 wurde er in Shanghai von der Polizei verhaftet und eingesperrt. Der Anwalt wurde gegen eine Bürgschaft freigelassen und von da an ständig überwacht. Dank der Appelle vieler Rechtsanwälte in China und einiger prominenter Politiker in Kanada wurde die Überwachung eingestellt. Im Mai 2005 kam er auf Einladung einer internationalen Konferenz nach Kanada. Dort bat er um politisches Asyl. Seinem Antrag wurde stattgegeben. Seitdem lebt er in Kanada.

Am 30. Dezember erfuhr ich, dass der Rechtsanwalt Liu Ruping aus der Stadt Jinan in China umgehend zu einem Jahr und drei Monaten „Umerziehung durch Arbeit (Laojiao)“ verurteilt worden war, weil er die chinesische kommunistische Partei (KPC) und deren rechtswidrige und unmenschliche Verfolgung von Falun Gong in einem Artikel öffentlich kritisiert hatte. Liu Ruping veröffentlichte am 25. November im Internet einen Artikel mit dem Titel: „Sofortige Beendigung der Zwangsumerziehung von Falun-Gong-Praktizierenden“. Am 7. Dezember wurde er verhaftet und eingesperrt. Am 14. Dezember wurde er zu Umerziehung im Arbeitslager verurteilt. In diesem Fall sind zwei rechtliche Probleme berührt und es stellen sich folgende Fragen: 1. hat der Rechtsanwalt Liu Ruping das Recht, einen Artikel mit einer Kritik der rechtswidrigen Verfolgung von Falun Gong durch die KPC zu schreiben, und 2. steht das Laojiao-System im Widerspruch zur [chinesischen] Verfassung?

Nach der chinesischen Verfassung genießen die Bürger der Volksrepublik China Glaubensfreiheit, Gedankenfreiheit, die Freiheit der persönlichen Meinungsäußerung und persönliche Freiheit. Deshalb hat der Rechtsanwalt Liu Ruping das Recht, seine Meinung zu veröffentlichen, solange es nicht durch ein spezielles Gesetz verboten ist. Bis jetzt gibt es aber kein Gesetz, das den Bürgern Chinas verbietet, die Machthaber wegen ihrer Politik gegenüber Falun Gong zu kritisieren. Es gibt auch keine Verordnungen, die den Bürgern verbieten, Meinungen, die Falun Gong verteidigen, zu veröffentlichen. Auch wenn es solche Gesetze oder Verordnungen gäbe, wären sie wegen Verfassungswidrigkeit unwirksam.

Im wesentlichen ging es in dem Artikel von Liu Ruping um den Beweis der Widerrechtlichkeit der Zwangsumerziehung von Bürgern durch das KPC-Regime, der Aufdeckung der zwangsweisen Teilnahme vieler Bürger verschiedener Glaubensrichtungen an „Umerziehungsseminaren“, um bei ihnen eine Änderung der Einstellung zu bewirken, und der Aufdeckung der Tatsache, dass das gegenwärtige Regime Rechtsanwälten nicht erlaubt, Falun Gong-Fälle zu vertreten. Alle ihre Aktionen zur Unterdrückung von Falun-Gong-Praktizierenden entbehren jeglicher gesetzlichen Grundlage.

Rechtsanwalt Liu Ruping schrieb diesen Artikel, weil er die unsinnige und rechtswidrige Verfolgung von Falun Gong durch das gegenwärtige Regime ablehnt. Dazu gebrauchte er nur sein gesetzlich verankertes Recht auf freie Meinungsäußerung.

Artikel 37 der chinesischen Verfassung besagt: „Die persönliche Freiheit der Bürger der Volksrepublik China ist unverletzlich. Kein Bürger darf ohne vorherige Zustimmung oder Beschluss der Volksstaatsanwaltschaft oder Beschluss eines Volksgerichtes verhaftet werden, und die Ausführung obliegt nur der Behörde für öffentliche Sicherheit. Unrechtmäßige Verhaftungen und andere unrechtmäßige Weisen, einem Bürger die persönliche Freiheit zu entziehen oder zu beschränken, sind verboten.“ Es liegt in der Natur des „Umerziehung durch Arbeit“-Systems, dass es eine zwangsweise Art und Weise ist, Bürgern ihre persönliche Freiheit zu entziehen. So ist es offensichtlich verfassungswidrig. Ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft und überdies auch noch ohne Entscheidung eines Gerichtes wird der Beschluss zur Umerziehung durch Arbeit nur vom Komitee für „Umerziehung durch Arbeit“ überprüft und entschieden. Im vorliegenden Fall reichten nur 19 Tage von der Veröffentlichung des fraglichen Artikels bis zum Beschluss zur Umerziehung durch Arbeit! Das zeigt, dass das gegenwärtige Regime hierbei keinerlei gerichtliche Verfahren durchlaufen lässt und stattdessen willkürlich Rechtsanwälte verfolgt, die Falun Gong verteidigen. Es beraubte Rechtsanwalt Liu Ruping auch seines Rechtes, sich einen Anwalt zu seiner Verteidigung zu nehmen.

Artikel 9 des Gesetzes der Volksrepublik Chinas über Ordnungsstrafen besagt: „Ordnungsstrafen, die die Einschränkung der persönlichen Freiheit beinhalten, dürfen nur aufgrund eines Gesetzes verhängt werden.“

Doch die Regelungen über Umerziehung durch Arbeit sind nur Verordnungen und keine Gesetze im Sinne des § 9 des Gesetzes über Ordnungsstrafen. Angefangen bei dem „Beschluss des Staatsrates bezüglich der Frage der Umerziehung durch Arbeit“, am 3. August 1957 bekannt gegeben und in Kraft getreten, bis hin zu den „Bestimmungen für die Behörde der öffentlichen Sicherheit für die Behandlung von Fällen der Umerziehung durch Arbeit“ im Jahre 2002 sind alle diesbezüglichen Bestimmungen nur administrative Anordnungen, die aber einigen Behörden die Befugnis zu unrechtmäßiger Beschränkung bis hin zum Entzug der persönlichen Freiheit erteilen. In den Strafen, die im Gesetz der Volksrepublik Chinas über Ordnungsstrafen geregelt werden, findet sich keine „Umerziehung durch Arbeit“; die schwerste Strafe, die behördlich angeordnet werden kann, ist eine administrative Haft, die nicht länger als 15 Tage währen darf. Aber die behördlich verhängte Strafe zur Umerziehung durch Arbeit kann bis zu 4 Jahren gehen. Seit die Gesetze zur Gesetzgebung und das Gesetz der Volksrepublik Chinas über Ordnungsstrafen in Kraft getreten sind, haben die Verordnungen über die Umerziehung durch Arbeit automatisch ihre Gültigkeit verloren, weil sie im Widerspruch zu den eben genannten Gesetzeswerken stehen.

Artikel 5 der Verfassung besagt: "Kein Gesetz oder verwaltungsmäßige oder örtliche Anordnung und Regelung darf gegen die Verfassung verstoßen."

Artikel 79 der Gesetze zur Gesetzgebung besagt: "Nationales Gesetz hat eine höhere rechtsgültige Gewalt als Verwaltungsvorschriften, regionale Rechtsvorschriften und Regeln. Verwaltungsvorschriften haben eine höhere rechtsgültige Gewalt als regionale Rechtsvorschriften und Regeln."

Seitdem das Gesetz zur Gesetzgebung in Kraft getreten ist, verletzen Regeln, die in solchen Verordnungen wie zum Beispiel im „Beschluss des Staatsrates bezüglich der Frage der Umerziehung durch Arbeit“ ausgeführt sind, ganz offensichtlich die Verfassung. Das Urteil zur Umerziehung durch Arbeit für den Rechtsanwalt Liu hat zweifelsfrei die Verfassung gebrochen!

Die chinesischen Machthaber unterzeichneten im Oktober 1998 den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Artikel 9, Absatz 1 besagt: “Jedermann hat ein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Niemand darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden. Niemand darf seiner Freiheit beraubt werden, es sei denn aus gesetzlich bestimmten Gründen und unter Beachtung des im Gesetz vorgeschriebenen Verfahrens.“

Das chinesische Gesetz übernahm das grundlegende Prinzip, dass internationales Recht vor nationalem Recht gilt. „Umerziehung durch Arbeit“ verletzt ganz offenkundig internationales Recht und ist insofern nichtig.

Hu Jintao betonte in seiner Rede zum 20. Jahrestag der Verfassung: "In der Entwicklung der Gesetzgebung müssen wir die Freiheit der Bürger, wie sie in der Verfassung niedergelegt ist, vollständig schützen und ganz entschieden jedes Verhalten bestrafen, dass die Verfassung verletzt."

Deshalb, begründet auf der Tatsache, dass dieser Fall von Rechtsanwalt Liu Ruping nur das Schreiben und Veröffentlichen eines Artikels zur Verteidigung von Falun Gong betrifft, begründet auf der Tatsache, dass „Umerziehung durch Arbeit“ die chinesische Verfassung und den internationalen Pakt bricht, den die chinesischen Machthaber unterzeichnet haben, ist das Urteil, dass das Komitee zur Umerziehung durch Arbeit der Gerichtsbehörde der Stadt Jinan gefällt hat, unrechtmäßig und nichtig. Daher ist Rechtsanwalt Liu Ruping unverzüglich und ohne Auflagen freizulassen, die Verfolgung von Falun Gong zu beenden und der Verantwortung zur Entschädigung nachzukommen.

Dieser Artikel auf chinesisch: http://www.epochtimes.com/gb/5/12/31/n1173054.htm

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