Argentinien: Die Anklage gegen Luo Gan wegen Völkermordes wird dem Obersten Gerichtshof übergeben

Der Falun Dafa Verein hat am 13. Dezember 2005 eine Strafanzeige gegen Luo Gan wegen Volkermordes beim 9. Tribunal des Richters Octavio Aráoz de Lamadrid eingereicht. Der Richter verfasste in sehr kurzer Zeit und während der offiziellen Gerichtsferien eine 25 Seiten lange Gerichtsentscheidung. Damit wurde auch die Wichtigkeit dieses Falles zum Ausdruck gebracht. Dieser Fall, der die Verfolgung von einer Million Falun Dafa-Praktizierenden betrifft und auch seine damit im Zusammenhang stehende Geschwindigkeit, ist ohne Zweifel ein Präzedenzfall in der juristischen Geschichte Argentiniens.

Bevor sich dieser Fall bis dahin entwickelt hatte, lehnte ihn der Staatsanwalt wegen „örtlicher Unzuständigkeit“ ab. Dies wurde in der Resolution des Richters Octavio Aráoz de Lamadrid unter anderem mit den folgenden Argumenten verworfen: „Unter Anwendung der internationalen Verständigung, welcher sich Argentinien seit Mitte des letzten Jahrhunderts angeschlossen hat, und welche 1994 durch die konstitutionelle Reform ratifiziert wurde, muss sich das Territorialprinzip zum Ziel setzen, den Opfern gleichartiger Verbrechen gleichartigen Rechtsschutz zu garantieren.

„Selbst wenn für einen Staatsanwalt keine Legitimation zur Klage existiert, kann ich mich wegen der institutionellen Wichtigkeit der Sache und wegen praktischer Konsequenzen für die Gerichtsadministration sowie meiner persönlichen Betroffenheit nicht zurückhalten, meine Meinung zu dieser Sache zu äußern. Auch kann ich nicht dazu schweigen, selbst wenn die Repräsentanten der Staatsanwaltschaft anderer Meinung sind.

„Zusammengefasst sehe ich die Sache so: wenn der Angeklagte dieser Verbrechen in unserem Land gefasst wird (was im konkreten Fall möglich wäre) und wenn die Verbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit subsumiert würden, was dann die Rechte der Menschen beträfe, dann bestände möglicherweise kein Zweifel daran, das argentinische Strafgesetz auf diesen Fall anwenden zu können, selbst wenn sie von einem Ausländer begangen wurden.“

Luo Gan ist einer der neun Mitglieder des ständigen Ausschusses der KPC (Kommunistische Partei Chinas). Die Strafanzeige basiert auf seiner Rolle als Vizedirektor des Büros 610, welches seit Juni 1999 aktiv Falun Dafa verfolgt. Die von ihm ausgeführte Verfolgung reicht bis über die Grenzen Chinas hinaus. Vor einem Monat wurden neun argentinische Falun Dafa-Praktizierende vor dem argentinischen Kongressgebäude, wo Luo Gan den Vizepräsidenten besucht hatte, von mehr als 40 KPC-Anhängern brutal zusammengeschlagen. Dieser Angriff fand einen Tag nach dem Einreichen der Strafanzeige gegen Luo Gan statt.

Die Resolution des Richters Aráoz de Lamadrid bestätigte auch, dass das argentinische Außenministerium am 15. Dezember den Richter, wie von der chinesischen Botschaft aufgetragen, über die „Immunität“ des chinesischen Beamten informierte. Das ist der Grund, warum sich der Richter Lamadrid als unzuständig erklärte, und den Fall an den Obersten Gerichtshof Argentiniens delegierte. Gleichzeitig brachte Richter Lamadrid detaillierte Argumente, Zitate und Entscheidungen in seiner Resolution vor, um diese Delegierung an den Obersten Gerichtshof zu rechtfertigen.

Richter Lamadrid artikulierte in seiner Resolution an den Obersten Gerichtshof detailliert dessen Stellung in dem Verfahren. Er führte aus: „Meines Erachtens hat der Oberste Gerichtshof der Nation wegen seiner machtvollen Position in den Fällen – in welchen Verstöße gegen die Rechte der Menschen, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen an einer Person oder einer Gruppe von Personen, die sich in unserem Land aufhalten, subsumiert werden – die Verantwortung, jene, die für die gleichen [Verbrechen] verantwortlich gemacht werden können, zu verfolgen, zu verurteilen und zu bestrafen, selbst wenn deren Verbrechen außerhalb unseres Landes verübt wurden.“

„Den Formulierungen der Anzeige gemäß erachten wir es als unbestreitbar, dass verschiedene Tatbestände (Morde, Folter und Entführungen) vorliegen, die systematisch von einem souveränen Staat (Volkrepublik China) verwirklicht werden, die eindeutig als Verbrechen gegen Menschenrechte – anerkannt durch unsere internen ( Artikel 118 und 75 Absatz 22 der Magna Carta) und internationalen Regeln [hier werden verschiedene völkerrechtliche Verträge zitiert] – die wegen ihres Ausmaßes, Gewichtes und der Schwere als VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT zu gelten haben.“

„Dieser Fall verlangt, dass die argentinische Justiz einer religiösen Gruppe, welche offenbar Opfer einer Verfolgung, Erniedrigung, Folter, Mord und anderer Verbrechen ist, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit klassifiziert werden, das universelle Recht zum Zugang zu einem Gericht gewährt.“

Kürzlich akzeptierte ein spanisches Gericht eine ähnliche Klage gegen den früheren chinesischen Präsidenten Jiang Zemin und sechs andere hohe Beamte wegen deren Verantwortung im Genozid durch die KPC in Tibet. In diesem Fall wurde durch die KPC sofort hoher Druck auf die spanische Regierung ausgeübt. Das spanische Außenministerium teilte mit: „Die spanische Regierung kann sich nicht in die unabhängige Entscheidung des Magistrates einmischen.“

Die argentinische Regierung steht unter internationaler Beobachtung, ob sie dieselbe gerichtliche Unabhängigkeit mit derselben Entschlussfähigkeit aufrecht erhält.

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