USA/New York: Falun Gong-Praktizierende treffen den UN Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit

Sonderberichterstatterin Frau Jahangir (dritte von rechts) hört dem neuesten Situationsbericht über die Verfolgung von Falun Gong in China zu (Foto von Hong Wei)

Am 21. Oktober 2008 trafen sich die Falun Gong-Menschenrechtsarbeitsgruppe und verschiedene Falun Gong-Praktizierende, die persönlich verfolgt worden waren oder deren Familien in China immer noch unter der Verfolgung leiden, mit Frau Asma Jahangir, Sonderberichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit der Vereinten Nationen. Das Treffen fand im UN Hauptquartier in New York City statt. Dr. Chen Shizhong, Sprecher der Falun Gong-Menschenrechtsarbeitsgruppe, erklärte Frau Jahangir die ernste Situation der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh), und einige andere Falun Gong-Praktizierende berichteten über ihre persönlichen Erfahrungen oder ihrer Familien in China.

Falun Gong-Praktizierende bezeugen und enthüllen die Brutalität der KPCh in der UN

Zeugen der Verfolgung, die an dem Treffen teilnahmen:

Hu Zhihua – sein jüngerer Bruder Hu Zhiming wurde zweimal zu Gefängnis verurteilt. Seine Beine verkümmerten aufgrund der Verfolgung. Selbst unter diesen Umständen weigerten sich die Gefängnisbehörden ihn freizulassen oder medizinisch zu behandeln. Hu Zhihuas Familienangehörige mussten einen Rollstuhl in das Nanshan Gefängnis in Jinzhou, Provinz Liaoning, schicken. Hu Zhihuas jüngerer Bruder war ein Wissenschaftler bei der Nationalen Abwehr und kann heute sein Leben nur noch im Rollstuhl verbringen.

Huang Wanqing – sein jüngerer Bruder Huang Xiong rief ihn im April 2003 aus Shanghai an und erzählte, dass er Shanghai verlassen müsse, weil die Polizei nach ihm suche. Seit diesem Telefonat hatte Herr Huan nichts mehr von seinem jüngerer Bruder und dessen Verbleib gehört. Seine Familienangehörigen in China haben nach ihm gesucht und ein US Kongressabgeordneter half Herrn Huang einen Brief zu versenden, um die Situation seines Bruders zu untersuchen, doch blieb auch dies ergebnislos. Seit der Enthüllung des Organraubes der KPCh an lebenden Falun Gong-Praktizierenden, sorgt sich Herr Huang um die Sicherheit seines jüngerer Bruders. Frau Jahangir, die das Thema des Organraubes der KPCh an lebenden Falun Gong-Praktizierende verfolgt, drückte große Besorgnis aus.

Zhang Shuangying – ihr Vater Zhang Xingwu und ihre Mutter Liu Pinjie wurden im Juli 2008 zuhause verhaftet. Frau Liu zeigte zu dieser Zeit Symptome ernsthafter Erkrankung, doch nahm die Polizei sie trotzdem mit. Nach einer 24-stündigen Inhaftierung und der Erpressung von 10.000 Yuan (1000 Euro) von ihren Bekannten, konnten diese Frau Liu nach Hause bringen. Herr Zhang soll zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden sein, ohne irgendein legales Verfahren.

Die drei Zeugen übergeben Frau Jahangir ihre Appelle

Repräsentanten der Falun Gong-Menschenrechtsarbeitsgruppe erzählten Frau Jahangir, dass der Prozentsatz derjenigen Falun Gong-Praktizierenden, die aus China fliehen konnten, gering sei; bis heute konnten lediglich ca. 1000 Falun Gong-Praktizierende aus China in andere Länder fliehen. Darüber hinaus ist der Prozentsatz derjenigen, die im Ausland Verwandte haben, auch sehr gering, und tausende andere Chinesen wie Zhang Shuangying, Huang Wanqing und Hu Zhihua haben Familienangehörige in China, die verfolgt werden. Es ist offensichtlich, dass das Ausmaß und der Grad der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in China sehr ernst ist. Deshalb hofft die Falun Gong-Menschenrechtsarbeitsgruppe, dass der UN Sonderberichterstatter für Menschenrechte seine Aufmerksamkeit stärker auf diese Situation legt.

Bezüglich des Appells der Falun Gong-Praktizierenden hörte Frau Jahangir aufmerksam zu und zeigte Mitgefühl und Besorgnis. Sie bat um Informationsmaterial von allen, die diese Verfolgung bezeugen können.

Nach dem Treffen mit Frau Jahangir trafen sich die Falun Gong-Menschenrechtsarbeitsgruppe und einige andere Falun Gong-Praktizierende noch mit anderen Sonderberichterstattern in der UN. Sie fuhren damit fort, die aktuelle Verfolgungslage zu erklären, mittels Zeugnissen von Falun Gong-Praktizierenden, die verfolgt wurden. Während sie mit den Sonderberichterstattern zu Abend aßen, stellten sie ihnen auch tiefergehende Informationen über Falun Gong zur Verfügung.

Die Vereinten Nationen untersuchen Fälle, in denen Falun Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verfolgt werden

Seit 2001 berichtete die Falun Gong-Menschenrechtsarbeitsgruppe Frau Asma Jahangir wiederholt über Verfolgungsfälle. Frau Jahangir weiß von der brutalen Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh und drückte ihre eindeutige Verurteilung der KPCh aus. In ihrem Jahresbericht an die UN im Jahre 2003, verurteilte Frau Jahangir die KPCh für die Folterung von Falun Gong-Praktizierenden. Sie stellte darin fest, dass deren Brutalität jenseits aller Beschreibung sei. Im Juni 2004 befragte sie die KPCh-Obrigkeiten über 907 Fälle von Foltertoten bei Falun Gong-Praktizierenden. Im Oktober 2004 befragten sie und sechs andere UN Sonderberichterstatter für Menschenrechte die KPCh-Obrigkeiten über die Verfolgung von Falun Gong, besonders über die Verbrechen des Organraubs der KPCh an lebenden Falun Gong-Praktizierenden. Nachdem die Falun Gong-Menschenrechtsarbeitsgruppe im März 2006 der UN ein Rechtsmittelverfahren übergab, forderten Frau Jahangir und der UN Sonderberichterstatter für Folter Herr Manfred Nowak, dass die KPCh sich bezüglich diesem Gesuch erkläre. Obgleich die KPCh diese Überprüfung in Ihrer Erwiderung vom November 2006 ablehnte, forderten die beiden Sonderberichterstatter angesichts der großen Anzahl von überzeugenden Beweisen von der Falun Gong-Menschenrechtsarbeitsgruppe und anderen Organisationen, die KPCh nochmals auf, sich darüber zu erklären. Sie forderten, dass die KPCh ihre Quellen für Organtransplantationen veröffentlicht und die Beziehung erklärt, zwischen dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Jahre 1999 und dem plötzlichen Anstieg der Organtransplantationen seit dem Jahre 2000.

Da die UN Sonderberichterstatter von den Vereinten Nationen einberufen sind, haben sie eine Verbindlichkeitswirkung über alle Mitgliedsstaaten hinweg. Die KPCh, die lange Zeit eine Untersuchung durch demokratische Länder zurückwies, indem sie die Ausrede benutzte, dass dies „interne Angelegenheiten“ störe, hat der Untersuchung der UN Sonderberichterstatter Folge zu leisten. Als Frau Asma Jahangir und die Sonderberichterstatter für Folter sowie für Gewalt gegen Frauen eine zwingende Untersuchung forderten, über den Fall in dem Polizisten der Polizeibehörde Zhuozhou, Provinz Hebei, am 29. Dezember 2005 zwei weibliche Falun Gong-Praktizierende vergewaltigten, musste die KPCh die Anschuldigungen eingestehen.

Außer kontinuierlichen Untersuchungen verurteilte Frau Asma Jahangir die Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh zutiefst. Beispielsweise fordert sie in ihrem Jahresbericht an die UN Menschenrechtskommission 2008, bezüglich des Vergewaltigungsfalles in der Provinz Hebei: „Frauen und Gefangene besitzen eine besonders offenkundig schwache Position. Es ist äußert wichtig, zu garantieren, dass das nationale Rechts- und Verwaltungssystem einen adäquaten Schutz und eine effektive Behandlung für Opfer gewährleisten kann. Der Bericht spezifiziert, dass andere Polizeibeamten während dieser Vergewaltigung anwesend waren. Diese Polizeibeamten griffen nicht ein, noch verhinderten sie dieses Verbrechen.“

Sonderberichterstatter Frau Asma Jahangir ist eine international anerkannte Autorität für Menschenrechte, die von der KPCh gefürchtet wird, weshalb die KPCh Frau Jahangir unter Druck gesetzt hatte. Die KPCh wollte ihr einreden, dass Falun Gong kein Glaube oder eine Religion sei, weshalb der Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit darüber nicht besorgt sein sollte. Die KPCh versuchte Frau Jahangir daran zu hindern, ihre Gräueltaten bei der Verfolgung von Falun Gong zu verurteilen. Bezüglich dessen konsultierte Frau Jahangir die Falun Gong-Menschenrechtsarbeitsgruppe und nachdem sie eine Erklärung über die Kultivierung in Falun Gong erhalten hatte, veröffentlichte sie die Störungen und Nötigungen der KPCh in ihrem Jahresbericht an die Vereinten Nationen 2008. Sie antwortete auch der KPCh sehr entschieden, indem sie sagte: „… über einen religiösen Glauben zu bestimmen oder zu kritisieren … gehört nicht zum Aufgabenbereich eines Landes oder einer anderen Gruppe.“ Sie zitierte auch die ehemalige Sonderberichterstatterin für Menschenrechte Frau Rosalyn Higgins: „… fest die Ansicht abzulehnen, zu glauben, dass ein Land das Recht hätte, zu bestimmen, ob es ein wahrer religiöser Glaube sei. Die Lehren einer Religion werden von ihren Gläubigen definiert.“ Bezüglich der Druckausübung durch die KPCh antwortete Frau Jahangir explizit: „Der Sonderberichterstatter wird weiterhin große Aufmerksamkeit auf die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen bezüglich Religionsfreiheit zu legen, unter denen chinesische Falun Gong-Kultivierende leiden.“

Hintergrundinformationen über Frau Asma Jahangir

Frau Jahangir ist eine international respektierte Pionierin für Menschenrechte. Das Time Magazine ehrte sie als „Heldin Asiens“. Sie wurde in einer prominenten Familie Pakistans geboren und engagierte sich bereits in jungen Jahren für Menschenrechte. Sie wurde 1998 als UN Sonderberichterstatterin für außergerichtliche, Eil- oder willkürliche Hinrichtungen berufen und 2005 als UN Sonderberichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit.

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