UN-Sonderberichterstatterin legt chinesischer Regierung Interpellation bezüglich der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden vor

Die UN-Sonderberichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit, Asma Jahangir, legte kürzlich der UN-Kommission für Menschenrechte ihren Jahresbericht vor. Darin geht es um die Interpellationen, die sie im Zeitraum vom 01.12.2008 – 30.11.2009 bei verschiedenen Regierungen vorgelegt hatte sowie deren Reaktionen bis zum 08. Februar 2010.

In der Interpellation, die sie am 13. März 2009 der chinesischen Regierung vorlegte, machte die Sonderberichterstatterin auf 16 Falun Gong-Praktizierende aufmerksam, die an den Folgen der Folter in Haft gestorben waren.

Am 28. August 2009 forderte die Sonderberichterstatterin die chinesische Regierung in einem dringenden Appell auf, den Fall von Rechtsanwalt Wang Yonghang aus Dalian zu beachten. Er war am 4. Juli 2009 von mehr als 20 Polizisten in Dalian festgenommen worden, weil er für Falun Gong-Praktizierende plädiert hatte. Während seiner Inhaftierung im Untersuchungsgefängnis in Dalian wurde er grausam geprügelt. Die Polizei verweigerte ihm den Kontakt zu seinen Anwälten und Familienangehörigen mit der Begründung, dass in diesem Fall „Staatsgeheimnisse eine Rolle spielen“ würden. Wang Yonghangs Anwaltslizenz wurde nach einem einjährigen Beobachtungszeitraum nicht wieder erneuert.

Am 18. September 2009 forderte die Sonderberichterstatterin die chinesische Regierung wiederholt nachdrücklich auf, die Fälle von Li Feng und Yu Ming zu beachten. Li Feng wurde am 4. April 2002 zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er mitgewirkt hatte, als Falun Gong-Praktizierende eine Fernsehsendung übertrugen, in der sie über die Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong aufklärten. Er ist im 4. Gefängnis der Stadt Shijiazhuang inhaftiert und dort brutaler Folter ausgesetzt.

Die Sonderberichterstatterin forderte die chinesische Regierung auf, die Grundsätze der Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung sowie den Paragraph 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einzuhalten. Bis jetzt blieb eine Antwort der Regierung in Peking aus.

In ihrem Jahresbericht wies sie insbesondere auf die Resolution 181 der 63. Sitzung der UNO (General Assembly Resolution 63/181) hin. Darin werden die Staaten nachdrücklich aufgefordert, ihre Anstrengungen zum Schutz und zur Förderung der Gedanken-, Gewissens- und Religions- oder Weltanschauungsfreiheit zu verstärken und zu diesem Zweck

a) sicherzustellen, dass ihre Verfassungs- und Rechtsordnung angemessene und wirksame Garantien für die Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit für alle ohne Unterschied vorsieht, unter anderem durch die Bereitstellung wirksamer Rechtsbehelfe in Fällen, in denen das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Weltanschauungsfreiheit oder das Recht auf freie Religionsausübung einschließlich des Rechts, die eigene Religion oder Weltanschauung zu ändern, verletzt worden ist;

b) sicherzustellen, dass niemand, der ihrer Herrschaftsgewalt untersteht, aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung des Rechts auf Leben, Freiheit oder Sicherheit der Person beraubt wird und dass niemand aus diesem Grund der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder willkürlicher Festnahme oder Inhaftnahme unterworfen wird, und alle, die diese Rechte verletzen, vor Gericht zu stellen.

Seit 2001 sammeln die Sonderberichterstatter schwerwiegende Verfolgungsfälle von Falun Gong-Praktizierenden in China. Sie stellen wichtige Teile der Jahresberichte dar, die sie der UN-Kommission für Menschenrechte vorlegen. Nach internationaler Regel muss die chinesische Regierung die Interpellationen der UNO beantworten.

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