CHINA – VERFOLGT WEGEN NUTZUNG DES INTERNETS

CHEN QUILAN, ist in der Provinz Heilongjiang in Haft gestorben. Offiziellen Angaben zufolge ist Chen Qiulan, eine Anhängerin der spirituellen Bewegung Falun Gong, am 24. August 2001 im Haftzentrum der Stadt Daqing in der nördlichen Provinz Heilongjiang gestorben. Die 47-jährige Frau war im Juli 2001 inhaftiert worden, weil sie Berichten zufolge Informationen über die in China verbotene Organisation Falun Gong im Internet verbreitet hatte. Nach ihrem Tod wurde ein Polizeibeamter, der sich weigerte, seinen vollen Namen zu nennen und sich lediglich als „Li“ zu erkennen gab, in einem Bericht des US-amerikanischen Nachrichtensenders CNN http://www.cnn.com/2001/World/asiapcf/east/08/31/china.deaths/index.html, vom 1.September 2001, mit folgenden Worten zitiert: „Gerichtsmediziner haben festgestellt, dass es sich um einen Herzinfarkt handelte. Daran gibt es keinen Zweifel. Die Tote wurde mit Einwilligung der Familie eingeäschert.“ Quellen der Falun Gong berichten hingegen, dass Chen Qiulan an den Folgen der ihr zugefügten Folter gestorben sein soll. Demzufolge wurde
sie im Haftzentrum der Stadt Daqing mehrmals bewusstlos geschlagen, und man verwehrte der Frau die erforderliche medizinische Versorgung.

Falun Gong wurde im Juli 1999 von der chinesischen Regierung als „Bedrohung der sozialen und politischen Stabilität“ des Landes eingestuft und verboten. Seitdem sind Zehntausende von Anhängern dieser spirituellen Bewegung von der Polizei willkürlich festgenommen und
unter Druck gesetzt worden, ihrem Glauben abzuschwören. Ein Teil von ihnen wurde in psychiatrische Kliniken eingewiesen, andere verurteilte man in unfairen Gerichtsverfahren unter Berufung auf das Strafgesetzbuch zu Gefängnisstrafen. Die überwiegende Mehrzahl von ihnen ist jedoch ohne Anklage oder Prozess in Straflager verbracht worden. Zahlreiche Anhänger der Falun Gong hat man im Gewahrsam misshandelt oder gefoltert, und Hunderte sind dem Vernehmen nach in der Haft an den Folgen der Folter gestorben. Die chinesischen Behörden haben Internetseiten geschlossen, und Personen, die Informationen über Falun Gong verbreitet, aus dem Netz heruntergeladen, ausgedruckt oder als E-Mail weiterverschickt haben, in Haft genommen und zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

amnesty international bezieht keine Stellung zu der Organisation Falun Gong und ihren Glaubensinhalten, gleichzeitig tritt amnesty international aber dafür ein, dass deren Anhänger im Einklang mit ihren grundlegenden Rechten auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ihre Überzeugungen in friedlicher Weise verbreiten und sich ohne Behinderungen durch die Behörden zusammenschließen können.

Die Volksrepublik China ist seit 1994 an das globale Internet angeschlossen. Der kommerzielle Zugang ist seit 1995 möglich. Während die Internetnutzung in China seitdem rapide zunahm, verstärkten die chinesischen Behörden gleichzeitig dessen Kontrolle. So sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften erlassen worden, und man hat in ganz China Internetseiten verboten, technische Ausrüstungen beschlagnahmt und Internetcafés geschlossen. Viele politisch engagierte Bürger, die das weltweite Netz genutzt hatten, wurden festgenommen und verurteilt. Häufig lautete die Anklage: „versuchter Sturz der Regierung“. Dies stellt einen krassen Verstoß gegen fundamentale Menschenrechtsnormen dar, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert ist. (aus dem ai-Bericht „People&#039s Republic of China: State Control of the
Internet in China“, ASA 17/007/02, November 2002)

Helfen Sie mit, die Todesumstände von Chen Qiulan aufzuklären. Schreiben Sie bitte Briefe oder E-Mails, in denen Sie:

* eine sofortige und unparteiische Untersuchung der Umstände fordern, die zum Tode von Frau Chen Qiulan in der Haft führten, und fordern, dass die Verantwortlichen gegebenenfalls vor Gericht gestellt werden;

* sich angesichts einer Reihe von Meldungen besorgt zeigen, wonach Falun-Gong-Anhänger in der Haft an den Folgen von Misshandlungen und Folter gestorben sind;

* sich angesichts der Berichte über die Folter und Misshandlung von Falun- Gong-Anhängern besorgt zeigen und darauf dringen, dass all diese Vorwürfe untersucht werden, wie es das 1988 von der Volksrepublik China unterzeichnete UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vorsieht;

* die Behörden auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass jeder in China das Internet dazu nutzen darf, um sich im Einklang mit dem grundlegenden Recht auf freie Meinungsäußerung Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen, weiterzugeben und zu
verbreiten.

APPELLE AN:

den Gouverneur der Provinz Heilongjiang:

SONG Fatang Shengzhang
Heilongjiangsheng Renmin Zhengfu
202 Zhongshanlu
Haerbinshi 150001
Heilongjiangsheng
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte englische Anrede: Salutation: Dear Governor)

den Direktor der Abteilung für öffentliche Sicherheit der Provinz Heilongjiang:

Tingzhang
Gong&#039anting
95 Zhongshanlu
Haerbinshi 150001
Heilongjiangsheng
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte englische Anrede: Salutation: Dear Director)

den Obersten Staatsanwalt der Volksstaatsanwaltschaft der Provinz Heilongjiang:

YU Wanling Jianchazhang
Heilongjiangsheng
127 Zhongshanlu
Haerbinshi 150001
Heilongjiangsheng
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte englische Anrede: Dear Sir)

KOPIEN AN:

den Minister für Informationsindustrie:

WU Jichuan Buzhang
Xinxichanyebu
13 Xichang&#039anjie
Beijingshi 100804
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte englische Anrede: Dear Minister)
E-Mail: webmaster@mii.gov.cn

den Minister für Staatssicherheit:

XU Yongyue Buzhang
Anquanbu
14 Dongchanganjie
Beijingshi 100741
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte englische Anrede: Dear Minister)

Kanzlei der Botschaft der Volksrepublik China
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
(S. E. Herrn Ma Canrong)
Telefax: 030-2758 8221
E-Mail: botschaft.china@debitel.net

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch.

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