Frau Zhou Shuhong im Frauenarbeitslager in Shijiazhuang rechtswidrig festgehalten (Foto)

Am 13. Juni 2010 wurde Frau Zhou Shuhong aus dem Stadtteil Baichigan der Stadt Zhuozhou, Provinz Hebei, ohne Rechtsgrundlage von Yang Yugang und einem Dutzend Polizeibeamten des „Büro 610“ in Zhuozhou verhaftet. Die Polizeibeamten durchsuchten ihr Haus. Sie verurteilten Frau Zhou auf Grund der Informationen auf ihrem Computer, wegen der Flyer über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong und wegen der Falun Gong-Bücher, die sie aus ihrem Haus nahmen, zu einem Jahr harter Zwangsarbeit. Es ist jetzt über sechs Monate her, dass Frau Zhou ins Frauenarbeitslager in Shijiazhuang gebracht wurde.

 
Frau Zhou Shuhong

Als Frau Zhou verhaftet wurde, waren ihr Mann und ihr Sohn mit den landwirtschaftlichen Arbeiten auf dem Feld beschäftigt. Als sie nach Hause kamen, war ihr ganzes Haus durcheinander und Frau Zhou war bereits verschwunden. Sie gingen zu Yang Yugang, um ihn zu überreden, sie frei zu lassen. Yang war sehr feindselig und sagte ihnen, dass die Polizei die Leute verhafte, aber sie nicht frei lasse. Später brachten die Beamten Frau Zhou zur weiteren Verfolgung ins Arbeitslager.

Als Frau Zhous Familienangehörige ins Arbeitslager gingen, um sie zu sehen, schüchterten die Wachleute sie ein.

In der Vergangenheit hatte Frau Zhou viele Krankheiten wie Mastitis und Herzbeschwerden. Als sie mit dem Praktizieren von Falun Gong begann, verschwanden all ihre Krankheiten. Viele ihrer Nachbarn waren bewegt, nachdem sie die wunderbaren Veränderungen an ihr gesehen hatten, und so begannen auch sie mit dem Praktizieren. Als die Kommunistische Partei Chinas 1999 mit der Verfolgung von Falun Gong begann, ging Frau Zhou nach Peking, um Einspruch einzulegen. Seitdem schikanierten und verfolgten die örtlichen Polizeibeamten sie immer wieder.

Frau Zhous Sohn wird bald heiraten [Anmerkung: ein Grund zur Freude]; doch die Inhaftierung seiner Mutter betrübt ihre Angehörigen sehr.

Englische Version:http://www.clearwisdom.net/html/articles/2010/12/7/121827.html
Chinesische Version:http://www.minghui.org/mh/articles/2010/…233197.html

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