Deutschland: Antwortschreiben vom Auswärtigen Amt zur Anfrage eines Praktizierenden an den deutschen Bundeskanzler bezüglich Artikel 23 in Hongkong (Fotos)

AUSWÄRTIGES AMT
Berlin
04. Februar 2003

Betr.: Staatsschutzgesetzgebung in Hongkong

Bezug: Ihr Schreiben an das Bundeskanzeleramt vom 17.12.2002, weitergeleitet an das Auswärtige Amt am 22.01.2003

Sehr geehrter Herr … (Name weggelassen),

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an Bundeskanzler Schröder, in dem Sie auf die Pläne der Hongkonger Regierung zur Staatsschutzgesetzgebung aufmerksam machen. Ihr Brief ist zur Beantwortung an das Ostasienreferat im Auswärtigen Amt weitergeleitet worden.

Die Hongkonger Regierung hat am 24. September letzten Jahres ein Konsultationspapier zur Implementierung der Gesetzgebung nach Artikel 23 des Basic Law veröffentlicht. Das Papier ist drei Monate lang Gegenstand einer lebhaften und oft kontroversen öffentlichen Debatte gewesen. Deutschland hat sich an dieser Debatte auf europäischer Ebene beteiligt und zusammen mit den übrigen EU-Partnern ein schriftliches Statement verfasst, das im Dezember von einer EU-Troika dem Regierungschef der Sonderverwaltungsregion Hongkong Tung Chee-hwa übergeben worden ist. In diesem Statement weist die EU auf die zentrale Bedeutung dieser Gesetzesinitiative für die künftige Entwicklung Hongkongs nach dem Prinzip „Ein Land- zwei Systeme“ hin und regt verschiedene Änderungen an.

Am 28. Januar hat Chief Executive Tung Chee-hwa bekanntgegeben, dass die Hongkonger Regierung die zahlreichen Beiträge und Änderungsvorschläge mittlerweile ausgewertet habe. Bei dieser Gelegenheit wurden auch verschiedene Textänderungen angekündigt, die die in Hongkong und im Ausland geäußerten Besorgnisse berücksichtigen sollen. Bisher existiert allerdings noch kein konkreter Gesetzentwurf, so dass weiterhin Fragen offen bleiben. Das Auswärtige Amt wird die kommende Entwicklung daher sehr aufmerksam verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

…(Name weggelassen)

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