RFA: Rechtswissenschaftlerin in Deutschland: „Die, die Falun Gong verfolgen, werden sich sowohl vor Ethik- und Strafgerichtshöfen verantworten müssen.“

Tian Yi, Reporter von Radio Freies Asien: „Seit die internationale Organisation zur Dokumentation der Verbrechen jener, die Falun Gong-Praktizierende verfolgen, in Nordamerika gegründet worden ist, hat sie eine Serie von Aktivitäten ins Leben gerufen, zu denen die Untersuchung und Zusammenfassung von Informationen verschiedener Orte in Europa gehört. Zum Anlass des traditionellen chinesischen Neujahrsfestes Ende Januar, hat die Organisation auch ihre Sympathie für die Verwandten und Freunde von Falun Gong-Praktizierenden, die in China verfolgt werden, ausgedrückt. Zu den Zielen und der Funktion der Organisation führte Tian Yi, Reporter von Radio Freies Asien, ein Interview mit der Juristin (Name weggelassen) von der Zhejiang Universität in China. Die Wissenschaftlerin befasst sich mit dem Internationalen Strafgesetz. Zur Zeit ist sie mit ihren Forschungen in Deutschland tätig.

Die Juristin betont, die Internationale Gemeinschaft schenke den Verbrechen und den Verletzungen an den grundlegenden Menschenrechten und der Freiheit immer mehr Beachtung.

Sie glaubt auch, dass die Gründung dieser Organisation zu intensivierten internationalen Protesten und der Verurteilung der Verfolgung sowohl auf ethischer, als auch rechtlicher Grundlage führen könnte.
Weiter sagte sie, dass sogar heute noch in Deutschland die Verbrechen gegen Gefangene im Zweiten Weltkrieg geahndet würden. Trotz der Strafen schämen sich sogar heute noch die Nachkommen für die Verbrechen dieser Generation. So ist sie überzeugt, dass jene, die sich aktiv an der Verfolgung von Falun Gong beteiligen, ebenso für ihre Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden. Schließlich sei das ein natürliches Gesetz und internationales Axiom.

Englische Version unter:
http://clearharmony.net/articles/200302/10391.html
Chinesische Version unter:
http://www.yuanming.net/articles/200302/17360.html
Original vom: 19.02.03
Übersetzt am: 21.02.03

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