Nach Beendigung des Beratungszeitraumes zur Gesetzgebung des Artikels 23 im Dezember veröffenlichte die Regierung Hongkongs am 13.02.03 einen Gesetzesentwurf

Der neue Vorsitzende der Anwaltsvereinigung Hongkongs, Edward Chan, bezeichnete den Gesetzesentwurf als eine „üble Sache“, die das Image Hongkongs trübe und die Demokratie und Freiheit dieses Territoriums verletze. Die Hongkonger Anwaltsvereinigung erklärte, der Gesetzesentwurf würde „zulassen, dass Entscheidungen, die auf dem Festland gefällt werden, als Grundlage für Verbote in Hongkong benutzt werden können.“

Der Oberste Richter Hongkongs, Andrew Li, rief in einer verschlüsselten Nachricht gegen den Gesetzesentwurf die Bevölkerung Hongkongs auf „Wachsamkeit walten zu lassen … in Bezug auf die Formulierung und den Erlass des neuen Gesetzes.“ Er sagte, die „Rechtstaatlichkeit sei der Kern des Hongkonger separaten Rechtssystems und beihalte den umfassenden und wirkungsvollen Schutz für die individuellen Rechte und Freiheiten.“ (Times 04.03.03).

Ronny Tong QC schrieb in Ming Pao: „Diese Klausel (geheimer Versuch eines Verbotsmechanismus) stellt eine unermessliche Bedrohung für die Grundfreiheiten in Hongkong dar“. (18.02.03)

Bischof Joseph Zen, Oberhaupt der Katholiken in Hongkong, bezeichnete den Gesetzesentwurf als „sehr schlimm“. (AFP 21.02.2003).

Dr. Margaret Ng, Rechtsvertreterin der Anwaltschaft Hongkongs, nannte die Überarbeitung des Verbotsmechanismus „kleine kosmetische Veränderungen“ (Times 04.03.03) „Trotz der sogenannten Schutzklauseln ist nichts verbessert worden.“ sagte sie. (SCMP 14.02.03)

Die Präsidentin der kanadischen Industrie- und Handelskammer in Hongkong, Janet De Silva, erklärte: „Wir empfehlen, dass bezüglich der Formulierung des Grundgesetzes und im Hinblick auf das Prinzip „ein Land, zwei Systeme“ keine Aspekte des VRC- Gesetzes mit dem nationalen Sicherheitsgesetz weder direkt noch indirekt in Verbindung gebracht werden sollten.“ Insbesondere Paragraph 2c (Verbot von Organisationen in Hongkong, die mit Organisationen auf dem Festland in Verbindung stehen und dort aufgrund von nationaler Sicherheit verboten sind) bleibe problematisch, auch unter Berücksichtigung der bisherigen Änderungen.“ (07.03.03)

Der in den USA ansässige Ausschuss zum Schutz von Journalisten (CPJ) warnte in einer Mitteilung an das Hongkonger Sicherheitsbüro davor, dass „dieses Gesetz in seiner derzeitigen Form „eine schwerwiegende Bedrohung der freien Meinungsäußerung“ in dem Territorium darstelle (AFP 21.02.2003). Die Hongkonger Journalistenvereinigung kritisierte, dass die Regierung die „öffentliche Meinung ignoriere“. (13.02.03)

Der Hongkonger Menschenrechts-Monitor konstatierte: „Es kann immer noch leicht von der geplanten Befugnis Gebrauch gemacht werden, Organisationen zu verbieten, die mit auf dem Festland wegen nationaler Sicherheit verbotenen Organisationen verbunden sind“ und „dies liegt außerhalb des Aufgabenbereiches des Artikels 23“. (12.03.03)

Die Artikel 23 Concern Group kommentierte: „Es bestehen weiterhin zahlreiche ernsthafte Probleme. Zum Beispiel … das Verbot von lokalen Organisationen wird weiterhin Verbände in Mitleidenschaft ziehen.“ (14.02.03)

South China Morning Post erklärte “das neue Gesetz wird nicht nur den freien Informationsfluss im Cyberspace bedrohen, es versetzt der sowieso schon in der Flaute steckenden IT-Industrie einen weiteren Schlag.“ (14.02.03)

The Guardian erklärte: „Insbesondere ein neues Verbot von Organisationen die „die nationale Sicherheit gefährden“, kann ganz leicht auf Falun Gong oder andere Organisation, die mit auf dem Festland verbotenen Gruppen verbunden sind, ausgeweitet werden … es besteht die allgemeine Auffassung, dass die Regierung die Gesetze im gesetzgebenden Rat erzwingen will…“ (20.02.03)

The Times berichtete, dass Gladys Li, Vorsitzende der Hongkonger „Justiz“ am meisten darüber besorgt sei, dass der Vorschlag einen neuen Verbotsmechanismus bewirke. (04.03.2003)

The Daily Telegraph veröffentlichte die Aussage von Law Yuk-kai, dem Direktor des Hongkonger Human Rights Monitor: “Das Gesetz ist ein Blankoscheck für die Regierung, sämtliche Gruppierungen in Hongkong zu verbieten.“

BBC Monitoring zitierte die South China Morning Post: „…Obwohl die Klausel geschmälert wurde, glauben Gruppierungen wie Falun Gong und das Hongkonger Bündnis zur Unterstützung der Patriotischen Demokratischen Bewegung in China immer noch, dass ihnen eine Falle gestellt werden kann …“ (14.02.03)

The Wall Street Journal kommentierte “die Gesetzgebung gewährt den Behörden die Entscheidungen Pekings … als Basis für ein Verbot von verbundenen Organisationen in Hongkong zu benutzen“, was laut Aussage der Zeitung „von allen der umstrittenste Gesetzesvorschlag“ sei.


QUELLE: http://www.clearharmony.net/articles/200303/11161.html

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