Unterstützung in Europa

Deutschland: Antwortschreiben vom Auswärtigen Amt zur Anfrage eines Praktizierenden an den deutschen Bundeskanzler bezüglich Artikel 23 in Hongkong (Fotos)

Am 28. Januar hat Chief Executive Tung Chee-hwa bekanntgegeben, dass die Hongkonger Regierung die zahlreichen Beiträge und Änderungsvorschläge mittlerweile ausgewertet habe. Bei dieser Gelegenheit wurden auch verschiedene Textänderungen angekündigt, die die in Hongkong und im Ausland geäußerten Besorgnisse berücksichtigen sollen. Bisher existiert allerdings noch kein konkreter Gesetzentwurf, so dass weiterhin Fragen offen bleiben. Das Auswärtige Amt wird die kommende Entwicklung daher sehr aufmerksam verfolgen.

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Deutschland: Berliner Senatsverwaltung für Inneres bedauert ausdrücklich die Verletzungen des Verhältnismäßigkeitsgebotes gegenüber Falun Gong-Praktizierenden im April 2002

„[…] Das Ergebnis der Prüfung lässt sich dahin gehend zusammen fassen, dass die polizeilichen Maßnahmen – soweit aufklärbar – dem Grunde nach rechtmäßig waren, in Einzelfällen jedoch das Verhältnismäßigkeitsgebot durch überflüssige Platzverweise und Kleidungskontrollen verletzt worden sein dürfte. Der Polizeipräsident und mein Haus bedauern dies ausdrücklich. Zukünftig wird die Polizei in besonderem Maß darauf achten, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz insbesondere gegenüber Falun Gong-Anhängern auch bei Staatsbesuchen der Gefährdungsstufe 1 gewahrt wird…

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EU: Frage eines MEP an die Europäische Kommission zu den Auswirkungen der Einführung des Artikel 23 gegenüber Falun Gong Praktizierenden

Was sieht die Kommission die Einführung des Artikel 23 des Antisubversionsgesetzes und ist die Kommission besorgt über die Bedrohung derjenigen, die in friedlicher Weise ihre Falun Gong Aktivitäten zur Ausübung ihres Glaubens in Hongkong und dem restlichen China ungehindert und ohne willkürliche Verhaftungen praktizieren wollen? …

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Systematische Verfolgung seit 20 Jahren – 20. Juli 1999

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