Innere Mongolei: Arbeitslager und Gefängnis – nun droht Rentenentzug

Eine 60-jährige Frau befand sich in den letzten 20 Jahren insgesamt 14 Jahre in Haft. Sie war zwei Mal in einem Arbeitslager und zwei Mal in einem Gefängnis. Nun droht ihr eine weitere Form der Verfolgung wegen ihres Glaubens an Falun Dafa: der Entzug ihrer Rente.

Li Yufen ist aus der Stadt Chifeng, Innere Mongolei. Sie begann im Juli 1997, Falun Dafa zu praktizieren. Zuvor erkrankte sie an Gebärmutterkrebs, der Tumor hatte die Größe eines Enteneis erreicht. Obwohl sie noch arbeitete, musste sie jeden Tag nach der Arbeit eine Pause einlegen, bevor sie mit dem Kochen beginnen konnte. Nachdem sie wenige Monate Falun Dafa praktiziert hatte, bildete sich der Tumor von selbst zurück, und seither ist sie gesund.

Zwei Jahre Zwangsarbeit

Weil sie über ihre erstaunliche Genesung berichtete, wurde Li im Juli 2001 verhaftet. Auch ihre Wohnung wurde durchsucht. Sie kam ins Untersuchungsgefängnis im Linken Bairin-Banner und wurde zwei Monate später zu zwei Jahren Zwangsarbeit im Frauen-Arbeitslager in Tumuji verurteilt.

Im Zwangsarbeitslager zwangen die Wärter Li, in ihrem Büro zu schlafen, um sie von anderen Praktizierenden zu isolieren und sie rund um die Uhr überwachen zu können. Einmal schlugen zwei Wärter Li so lange, bis sie erschöpft waren. Nach einer kurzen Pause schlugen sie erneut auf sie ein, sodass ihr Gesicht anschwoll und sie überall blaue Flecken hatte. Es dauerte lange, bis die Schwellungen abgeklungen waren.

Nach einem Monat der Isolation zwangen die Wärter Li, mehr als zehn Stunden am Tag ohne Bezahlung zu arbeiten, es war zum Teil Schwerstarbeit.

Lis Verfolgung war ein schwerer Schlag für ihre Eltern, die sich ständig Sorgen um sie machten. Sie verstarben nacheinander, ohne sie noch einmal gesehen zu haben.

Erneute Festnahme und zwei weitere Jahre im Arbeitslager

Li wurde am 6. April 2006 erneut festgenommen und zwei weitere Jahre im Zwangsarbeitslager für Frauen in Hohhot eingesperrt. Ihr Ehemann ließ sich während ihrer Haft von ihr scheiden. Als sie am 3. Januar 2008 entlassen wurde, konnte sie nicht mehr nach Hause zurückkehren und musste sechs Monate lang in einem Hotel wohnen.

Li wurde am 26. Oktober 2009 erneut verhaftet und zu vier Jahren Haft im ersten Frauengefängnis von Hohhot verurteilt.

Ihre letzte Festnahme erfolgte am 13. Juli 2014. Sie war angezeigt worden, weil sie mit Menschen über Falun Dafa und die Verfolgung gesprochen hatte. Am 25. November 2014 stand sie im Linken Bairin-Banner vor Gericht und wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Behörden verlegten sie im März 2015 in das erste Frauengefängnis von Hohhot, ohne ihre Familie zu benachrichtigen.

Sobald sie im Gefängnis war, zogen die Insassen sie nackt aus und unterzogen sie einer Leibesvisitation. Sie entrissen ihr die Anklageschrift und das Berufungsschreiben und gaben ihr diese nicht wieder zurück.

Li arbeitete früher in der örtlichen Farbenfabrik. Im März 2013, zwei Monate vor ihrem gesetzlichen Rentenalter, nahm sie einen Kredit in Höhe von 67.000 Yuan (ca. 9.246 Euro) auf, um ihren Rentenbeitrag nachzuholen und so den für die Rentenauszahlung erforderlichen Mindestbeitrag zu leisten. Am 5. Mai 2013 fingen ihre Rentenauszahlungen an.

Ab November 2015, als sie noch im Gefängnis inhaftiert war, setzte das Sozialversicherungsamt im Linken Bairin-Banner, ihre Rente aus. Als sie im Juli 2020 entlassen wurde, ordnete das Sozialversicherungsamt außerdem an, dass sie die Rente zurückzahlen muss, die sie während ihrer Haftzeit vom Juli 2014 bis zum November 2015 erhalten hatte.

Außerdem forderte das Sozialversicherungsamt den Rentenbeitrag zurück, den sie während ihrer ersten vier Jahre Haft gezahlt bekommen hatte. Man begründete es damit, dass diese vier Jahre nicht mehr auf ihre Dienstjahre angerechnet werden würden. Beamte des Sozialversicherungsamtes behaupteten, dass sie ihre Rente nur nach einer Neuberechnung wieder aufnehmen würden. Doch musste sie die Zahlungen, die sie während ihrer Inhaftierung erhalten hatte, erst zurückzahlen.

Nach der chinesischen Verfassung, dem Arbeitsgesetz und dem Sozialversicherungsgesetz hätte Li niemals zur Rückzahlung der während ihrer Haft erhaltenen Rente verurteilt werden dürfen. Im Artikel 44 der Verfassung heißt es: „Der Staat wendet das Rentensystem für Arbeiter und Angestellte von Unternehmen und Institutionen sowie für Funktionäre von Staatsorganen gemäß dem Gesetz an. Der Lebensunterhalt der Rentner wird durch den Staat und die Gesellschaft sichergestellt.“

Darüber hinaus heißt es im Artikel 72 des Arbeitsgesetzes: „Der Arbeitgeber und die einzelnen Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an der Sozialversicherung zu beteiligen und die Kosten für die Sozialversicherung zu tragen.“ Im Artikel 73 des Arbeitsgesetzes heißt es: „Die Bedingungen und Normen für den Anspruch der Arbeiter auf Sozialversicherungsleistungen werden durch Gesetze und Verordnungen festgelegt. Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeiter sind rechtzeitig und vollständig zu entrichten.“

Dies zeigt, dass die Rentenleistungen nur durch einschlägige Gesetze und Verordnungen festgelegt werden können und dass keine von lokalen Regierungen oder Behörden erlassenen Maßnahmen sie außer Kraft setzen können. Außerdem muss die Rente in voller Höhe und ohne jegliche Abzüge gezahlt werden.

Zudem heißt es im Artikel 10 des Sozialversicherungsgesetzes: „Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich für die Basis-Altersversicherung anzumelden, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsam Beiträge zur Basis-Altersversicherung leisten.“ Artikel 16 stellt klar: „Ein Mitglied der Basis-Altersversicherung erhält eine monatliche Basis-Altersrente, wenn es bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters insgesamt mindestens fünfzehn Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Beträgt die kumulierte Beitragszahlungsdauer eines Mitglieds der Basis-Altersversicherung bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weniger als fünfzehn Jahre, kann das Mitglied die Basis-Altersversicherung auf monatlicher Basis erhalten, sobald das Mitglied die für fünfzehn Jahre erforderliche Beitragszahlung nachholt.“

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keines der oben genannten Gesetze es verbietet, eine Rente zu beziehen, solange die Voraussetzungen für den Renteneintritt erfüllt sind.

Hintergrundinformation:

Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

Quelle: Minghui

Chinesische Version

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