Anwalt verklagt Haftanstalt, weil sie Besuch seiner Mandantin verweigert

Der Anwalt einer Falun-Dafa-Praktizierenden [1] aus der Stadt Tongjiang in der Provinz Heilongjiang reichte zwei Beschwerden gegen das Untersuchungsgefängnis ein. Es hatte ihm den Besuch bei seiner Mandantin verweigert.

Frau Mou Tianju wurde am 1. August 2019 gemeinsam mit anderen Falun-Dafa-Praktizierenden verhaftet. Die Polizisten durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten viele persönliche Gegenstände, darunter auch ihr Auto. Sie brachten sie ins Untersuchungsgefängnis in Jiamusi (Frau Mous Heimatstadt Tongjiang steht unter der Verwaltung von Jiamusi, das etwa 185 km entfernt ist).

Ihre Familie beauftragte den Anwalt Ji Zhongjiu, sie zu vertreten. Um Frau Mou zu besuchen, reiste der Anwalt am 29. August 2019 an die 2.800 km von der Stadt Hangzhou, Provinz Zhejiang nach Jiamusi. Dort wurde ihm jedoch ein Besuch verweigert. Angestellte des Gefängnisses sagten, dass ihr Fall besonders sei und dass der Anwalt seine Vertretung beim Büro 610 [2] der Stadtpolizei von Jiamusi anmelden müsse. Erst dann könnten sie ihm erlauben, Frau Mou zu treffen.

Der Anwalt kam dieser Anforderung nicht nach, da sie jeder Rechtsgrundlage entbehrte. Am nächsten Tag unternahm er einen weiteren Versuch, Frau Mou zu aufzusuchen, wieder ohne Erfolg.

Nach der Rückkehr nach Hangzhou stellte der Anwalt am 2. September einen weiteren formellen Antrag an das Untersuchungsgefängnis und forderte, sich mit seiner Mandantin treffen zu können. Als er nach einer Woche noch keine Antwort erhalten hatte, reichte er am 9. September eine Verwaltungsbeschwerde beim Gericht Jiaoqu in Jiamusi gegen die Haftanstalt ein. Auch forderte er, dass das Gefängnis ihm 2.148 Yuan (ca. 280 Euro) an Reisekosten, 10.000 Yuan (ca. 1.300 Euro) an Arbeitszeit sowie die Prozesskosten erstatte.

Das Gericht Qiaoqu erhielt seine Beschwerde am 16. September. Nach drei Tagen wies es sie jedoch ab. Das Gericht erklärte, es sei rechtmäßig, dass die Polizei und das Gefängnis den Besuch des Anwaltes ablehnen. Außerdem verfüge das Gericht nicht über die verwaltungmäßige Zuständigkeit für diesen Fall.

Rechtsanwalt Ji legte Berufung gegen die Entscheidung ein und reichte eine weitere Klage beim Mittleren Gericht in Jiamusi ein.

[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt.

[2] Büro 610: Ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

Chinesische Version

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