Zwei Jahre keine Besuchserlaubnis – Tochter gibt nicht auf und legt Beschwerde ein

Eine Frau aus dem Kreis Zhangbei, Provinz Hebei war vor fast zwei Jahren wegen Praktizierens von Falun Dafa festgenommen worden. Im Untersuchungsgefängnis durfte sie zwei Jahre lang keinen Besuch von ihrer Familie und ihrem Anwalt empfangen. Zhang Xia wurde schließlich am 6. Mai 2022 zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (ca. 4.200 Euro) verurteilt.

Zhangs Tochter Dong Qian durfte sie endlich besuchen, nachdem sie Beschwerde gegen das Untersuchungsgefängnis der Stadt Zhangjiakou eingelegt hatte. Dong berichtete später, dass der Besuch ihrer Mutter die dringend benötigte Unterstützung und Ermutigung gebracht hatte.

Ferner berichtete sie, dass der Anwalt ihrer Mutter im Juni 2022 von einer anderen Stadt mehrmals nach Zhangjiakou gereist sei, aber ihre Besuchsanträge seien von der Haftanstalt immer abgelehnt worden.

Dong habe dann in den letzten Tagen wiederholt die Meldestellen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und die Abteilung für öffentliche Sicherheit der Provinz Hebei angerufen. Die letztgenannte Behörde habe schließlich das Untersuchungsgefängnis in Zhangjiakou angewiesen, einen Besuch zu arrangieren.

Als Zhangs Anwalt davon erfuhr, buchte er sofort ein Flugticket für den nächsten Tag. Das Untersuchungsgefängnis versuchte jedoch, den Besuch unter dem Vorwand eines vorübergehenden Stromausfalls abzulehnen. Auf Vermittlung des Anwalts und nach einem erneuten Anruf von Dong bei der Meldestelle wurden ihr und dem Anwalt schließlich ein Treffen mit Zhang am Nachmittag gestattet.

Nach Angaben von Dong hatten die Verantwortlichen des Untersuchungsgefängnisses in Zhangjiakou seit Zhangs Verhaftung am 22. September 2020 eine pandemische Abriegelungspolitik betrieben, um ihren Anwalt und ihre Familie daran zu hindern, sie zu besuchen. Auch Post- und Telefonverkehr wurden nicht zugelassen. Infolgedessen konnte der Anwalt weder mit Zhang kommunizieren noch sie während ihres Prozesses vertreten.

Nach ihrer Verurteilung wurde ihr im Untersuchungsgefängnis vorgegaukelt, dass sie nur unter Vorlage formeller Dokumente Berufung einlegen könne. Da sie sich nicht mit ihrem Anwalt treffen durfte, um ihre Berufung zu besprechen, wusste sie nicht, wie sie die Berufungsunterlagen erstellen konnte. Daher verzichtete sie auf ihr Recht, Berufung einzulegen. Als ihre Tochter und ihr Anwalt sie endlich treffen durften, war die Berufungsfrist bereits verstrichen.

Ihre Tochter forderte, dass das Untersuchungsgefängnis für Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden sollte.

Quelle Minghui

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