Deutschland: Rede-Beitrag der Gesellschaft für bedrohte Völker auf der Veranstaltung der Globalen Koalition "Bringt Jiang Zemin vor Gericht" in München
Das Recht auf freie Religionsausübung für alle Staatsbürger ist in Artikel 36 der chinesischen Verfassung festgeschrieben. Auch in zahlreichen chinesischen Gesetzen wird zugesichert, daß niemand aufgrund seiner Religion benachteiligt werden darf. Doch die Realität sieht anders aus. Tibetische Buddhisten, muslimische Uiguren, Katholiken und protestantische Hauskirchen werden massiv unterdrückt. Mit besonderer Besorgnis verfolgt die Gesellschaft für bedrohte Völker die ständig wachsende Repression gegen die Meditationsgruppe Falun Gong. Keine andere Glaubensgemeinschaft ist in China so massiven Übergriffen ausgesetzt wie Falun Gong.