Deutschland: Brief des deutschen Falun Dafa Vereins an die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Deutschen Bundestag bezüglich der Strafanzeige gegen Jiang Zemin
Seit dem Inkrafttreten des neuen Völkerstrafgesetzbuches (1. Juli 2002) ist das rechtliche Vorgehen gegen Jiang Zemin auch in Deutschland möglich geworden. Wir sehen in einer Strafanzeige gegen Jiang Zemin keinen Angriff auf das chinesische Volk und die chinesische Regierung, da Jiang weder das Volk noch den Staat repräsentiert. Sondern wir folgen mit der Strafanzeige unserem eigenen Wunsch und dem Willen von vielen engagierten Menschen, der in der Gründungserklärung der globalen Koalition „Bring Jiang To Justice“ niedergelegt wurde…