Provinz Shandong: Frau Lu Xuesheng wurde eingesperrt, weil sie an den Sekretär des Parteikomitees von Shandong einen Brief geschrieben hatte und darin um die Entlassung ihres Sohnes bat

Die Falun Gong Übende Lu Xuesheng aus der Provinz Shandong, Bezirk Zouping, Gemeinde Taizi, ist über 60 Jahre alt. Sie wurde gesetzeswidrig verhaftet, eingesperrt und mehrmals ins Arbeitslager geschickt. Der Grund für die letzte Gefangenschaft war ein Schreiben an den Parteikomiteesekretär der Provinz Shandong, Zhang Gaoli. Im Brief legte sie die Fakten über Falun Gong dar und bat um die Freilassung ihres Sohnes, Wang Zikang, der auch ein Falun Gong Übender war.

Lu Xuesheng und ihre zwei Kinder sind alle standhafte Falun Gong Übende. Seitdem 20. Juli 1999, sind Lu ihre Tochter Wang Xin und ihr Sohn Wang Zikang alle verhaftet und ins Arbeitslager geschickt worden. Doch sie gaben dem Druck, ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben, nicht nach.

Herr Wang Zikang, ein Absolvent der Xi'an Universität begann während seines Studiums Falun Gong zu üben. Er nahm das Buch Zhuan Falun mit nach Hause und später übten auch seine jüngere Schwester und seine Mutter Falun Gong. Nachdem Wang Zkang aus dem Arbeitslager fliehen konnte, arbeitete er in einem kollektiven Unternehmen. Obwohl sein Geld knapp war, kaufte er einen Kopierer und wurde später zur vier Jahren verurteilt, weil er Falun Gong Flugblätter und Bücher druckte.

Frau Wang Xin, eine Absolventin des technischen Colleges, war von Beruf Lehrerin. Nachdem sie aus dem Arbeitslager entlassen wurde, kehrte sie zu ihrer alten Arbeitseinheit zurück, in die achte Grundschule in Taizidou, um zu unterrichten. Weil sie sich im Arbeitslager keine Gehirnwäsche unterziehen lassen wollte, wurde ihr monatlich nur knapp über 100 Yuan (1), ein Bruchteil davon, was die anderen bekamen, Gehalt ausgezahlt.

Frau Lu Xuesheng war die erste Falun Gong Übende, die in den Hungerstreik trat und das Buch Zhuan Falun erfolgreich von den Gefängniswachen, im Zuge der Verfolgung von Jiangs Regime 1999, wiedererlangte. Egal wie schwer die Verfolgung war, sie hörte nie auf, den Leuten die Wahrheit über die Verfolgung von Falun Gong zu erklären. In ihrem Brief an den Parteikomiteesekretär der Provinz Shandong, Zhang Gaoli, erklärte sie ihm die wirklichen Umstände von Falun Gong und erwähnte auch die positiven Seiten davon. Weiterhin erbat sie die Entlassung ihres Sohnes. Der Chef des „Büros 610“ (2) der Provinz Shandong und der des Zouping Bezirks 610 sperrten Lu Xuesheng in die Zouping Strafanstalt, wo es zurzeit Winter und bitterkalt ist. Lu Xuesheng, über 60 Jahre alt, wird gefangen gehalten, weil sie die Wahrheit und Gerechtigkeit aufrechterhalten möchte.

Telefonnummern der Verantwortlichen:

Sekretär des Bezirkskomitees für Politik und Justiz, Zhao Huaichen:0086-13906491669 (Mobil) 0086-543-4261212 (Büro) 0086-543-4322999 (Privat)

Direktor des Zouping Bezirks „Büro 610“, Qiu Zhongfu: 0086-13954351086 (Mobil) 0086-543-4330610 (Büro)

Stellvertretender Sekretär des Zouping Bezirksparteikomitees, verantwortlich für Politische- und

Justizangelegenheit, Cheng Zuotong: 0086-543-4262081 (Büro) 0086-13805431616 (Mobil)

Chef der Zouping Bezirkspolizeiwache 610, Liu Jiping: 0086-13905431777 (Mobil) 0086-543-4360300 (Büro) 0086-543-4360047 (Privat)

Leiter der Aufsichts- und Verwaltungsbrigade des Zouping Bezirks, Ren Ruxing: 0086-13563091006 (Mobil) 0086-543-4349075 (Büro), 0086-543-4223068 (Privat)

Politischer Ausbilder der Aufsichts- und Verwaltungsbrigade, Sun Ming: 0086-13905431572 (Mobil) 0086-543-4349031 (Büro) 0086-543-4339478 (Privat)

Direktor der Zouping Bezirksstrafanstalt, Song Shouhe: 0086-13563071900 (Mobil) 0086-543-4349030 (Büro) 0086-543-4360192 (Privat)

1)Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan

2)Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

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