Verfolgung europäischer Bürger durch das Jiang Zemin-Regime (Teil 15) – Jiangs ‚Schwarze Liste‘ von Praktizierenden

Fall 5/5: Schweizer Bürgerin die Einreise nach Island verweigert

Land: Schweiz
Name: Xie Jing, 21, weiblich, Studentin;
Ort und Datum des Vorfalls: Genf, Schweiz; 13. Juni 2002

Beschreibung:

Um eine Einladung einer NGO, dem Institut Frieden 2000, anzunehmen, war Frau Xie am 13. Juni 2002 auf dem Weg nach Island. Als sie ihr Flugticket buchen wollte, wurde ihr dies jedoch verwehrt. Der Angestellte im Reisebüro teilte ihr mit, dass er vom Isländischen Justizministerium eine Mitteilung erhalten hatte, in der ihm geraten wurde, Frau Xie kein Ticket auszustellen. Der Angestellte riet Frau Xie das Isländische Konsulat in Genf zu kontaktieren.

Nachdem sie dies getan hatte, wurde ihr vom Konsulat mitgeteilt, ihr Name stünde auf einer Liste betreffend Falun Gong. Die zuständige Person war nicht in der Lage Frau Xie über den Inhalt der Liste Auskunft zu geben. Später erhielt der Angestellte im Reisebüro einen Anruf vom Konsulat. Ihm wurde mitgeteilt, dass Frau Xies Name auf einer Liste mit den Namen von Falun Gong Praktizierenden stand und dass die Anzahl Praktizierender in Island während des Besuches des chinesischen Präsidenten eingeschränkt werden sollte.

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