Frankreich: Falun Gong Praktizierende erhoben in Frankreich Anklage gegen Li Lanqing, Direktor der chinesischen, gestapo-ähnlichen Organisation „Büro 610“

Am 04.Dezember 2002 haben vier Falun Gong Praktizierende aus Frankreich, Irland und Kanada nach den Gesetzen der UNO und Frankreichs entsprechend bei einem französischen Gericht Anklage gegen Li Lanqing erhoben. Li ist der Direktor der chinesischen, gestapo-ähnlichen Organisation „Büro 610“, Chinas erster Vize-Premierminister und ehemaliges, ständiges Mitglied des Politbüros der KP Chinas. Die vier Kläger sind Helene Petit und Zhumei Chen aus Frankreich, Zhao Ming aus Irland und Yuzhi Wang aus Kanada. Die bekannten Rechtsanwälte für Menschenrechtsfragen William Bourdon aus Frankreich und Georges Henri Beauthier aus Belgien wurden mit der Anklage beauftragt.

Li Lanqing machte kürzlich bis 4. Dezember einen inoffiziellen Besuch in Frankreich. Das unter seiner Leitung stehende „Büro 610“ ähnelt stark der „Führungsgruppe des Zentralkomitees der kommunistischen Regierung während der Kulturrevolution“. Es ist der Nazi-Organisation Gestapo ähnlich und besitzt die totale Macht über alle Verwaltungsebenen in der Partei, über die Politik- und Justizverwaltungsabteilungen, über polizeiliche und Staatssicherheitsorgane, sowie über alle Medien. Es ist die Steuerungszentrale für die systematische Verfolgung von Falun Gong. Befehle des „Büros 610“ gaben der Polizei freie Hand, die Falun Gong praktizierende Männer und Frauen, zu foltern, sexuell zu misshandeln und sie sogar zu ermorden. Das Büro ordnete darüber hinaus dem „Komitee für Politik und Recht“ auf allen Ebenen an, Kurse zur Zwangsgehirnwäsche einzurichten, für jene Falun Gong Praktizierenden, die nicht bereit sind, ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben.

Georges Henri Beauthier sagte: „Unsere Anklage gegen chinesische Beamte, die Menschenrechte verletzt haben, wird nach diesem Fall nicht beendet sein. Unsere Arbeit geht immer weiter, bis eine Anzahl von chinesischen Beamten, die gegen die Menschenrechte verstoßen haben, nach dem Gesetz bestraft worden sind.“ Weiterhin sagte er zu den Korrespondenten: „Meine Auftraggeber sind anständige Menschen. Sie sind keine Sektenmitglieder. Ich persönlich bin gegen Sekten. Über diese Sache soll richtig berichtet werden.“

Seit mehr als drei Jahren setzen sich die Falun Gong Praktizierenden aus aller Welt friedlich, vernünftig und beharrlich gegen diese brutale Verfolgung durch das chinesische Regime von Jiang Zemin ein. Diese Anklage ist der erste Fall in Europa, in dem ein chinesischer Beamter, der Falun Gong verfolgt, angeklagt wurde und hat in Europas Menschenrechts- und Justizkreisen große Aufmerksamkeit erregt. Dieser Fall wird der Auftakt für ähnliche Fälle sein. Die Zulassung der Anklage könnte bedeuten, dass in Zukunft alle chinesischen Beamten, die an der Verfolgung teilnahmen oder die Verfolgung anordneten, möglicherweise angeklagt und festgenommen werden, wenn sie privat nach Europa reisen.


Chinesische Version unter:
http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/12/8/40627.html
Original vom 08.12.02
Übersetzt am 08.12.02

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