Die Verfolgung Europäischer Bürger durch das Jiang Regime (Teil 22) – Jiangs Schwarze Liste Praktizierender

Fall 5-6: Schweizer Staatsbürger Einreise nach Hongkong verweigert

Land: Schweiz
Name: Daniel Ulrich, 29, Kellner, Schweiz;
Ort und Datum des Geschehens: Hongkong, 29. Juni 2002

Beschreibung:

Herr Ulrich hatte es so eingerichtet, dass er am 29. Juni 2002 nach Hongkong einreisen wollte. Da jedoch sein Name bei der Passkontrolle auf dem Compute erschien, wurde er festgenommen und in ein Grenzbüro geführt. Als Schweizer Staatsbürger benötigt man zur Einreise nach Hongkong kein Visum.

Herrn Ulrich wurde erzählt, dass es sich bei seiner Festnahme nur um eine Routine handeln würde. Später jedoch wurde ihm klar, dass der tatsächliche Grund war, dass er ein Falun Gong Praktizierender war. Er bemerkte, dass alle weiteren Personen, die sich in diesem Büro befanden, ebenfalls Falun Gong Praktizierende waren.

Sie nahmen ihm sein Flugticket weg und brachten sein Gepäck in das Büro, in dem er eingesperrt war. Er wurde gefragt, ob sich irgendwelche scharfen Gegenstände oder Waffen in seinen Taschen befänden. Dann wurde ihm allmählich klar, dass sie ihm die Einreise nach Hongkong nicht erlauben würden, weil er eine kleine Nagelschere bei sich hatte.

Er wurde schließlich von einer Polizistin auf Englisch verhört. Die Beamtin fragte ihn, wo er die Nacht verbringen würde und andere Fragen. Er fragte nach dem Grund für das Verhör, weil er den Eindruck hatte, dass es sich nicht länger um eine Routineuntersuchung handelte.

Er bekam keine Antwort und seine Tasche wurde aufs Neue durchsucht. Ihm wurde außerdem verboten, einen Freund in Hongkong anzurufen, um ihn über den Vorfall zu informieren. Wieder gaben sie keine Antwort.

Nach ca. 2 1/2 Stunden wurde seine Tasche zum dritten Mal durchsucht.

Sie erlaubten ihm dann mit der Schweizer Botschaft Kontakt aufzunehmen und ihm wurde gleichzeitig gesagt, dass sie ihn aus “Sicherheitsgründen” nicht nach Hongkong einreisen lassen würden. Sie sagten ihm, dass die Behörden Hongkongs frei entscheiden könnten, wen sie einreisen lassen und wen nicht.

Frau Zimmermann von der Botschaft informierte Herrn Ulrich, dass er nicht nach Hongkong einreisen dürfe und fragte ihn, ob er ein Falun Gong Praktizierender sei. Sie sagte, dass sie nicht mehr tun könne.

Nach drei Stunden wurde er von bewaffneten Polizeibeamten und fünf weiteren Polizisten zum nächsten Flug gebracht und aus Hongkong ausgewiesen.

Fall 5-4: 9 Deutschen Bürgern wurde aufgrund des Staatsbesuches von Jiang Zemin in Island von Island Air verboten ihren Flug anzutreten

Land: Deutschland
Name: Min Ye, männlich, Chinese;
John Zhou, männlich, Deutscher;
Wang-Hemmelgarn Yi, weiblich, Chinese;
Xiaohua Huang, weiblich, Chinesin;
Rong Chen, weiblich, Chinesin;
Cuiqing Niu, weiblich, Chinesin;
Juewen Zhang, Junge, Chinese;
Mingjia Dong, weiblich, Chinesin;
Jie Zhang, weiblich, Chinesin
Ort und Zeit des Geschehens: Frankfurter Flughafen, Deutschland; 12. Juni 2002.

Beschreibung:

Allen 9 deutschen Bürgern wurde der Flugantritt nach Island untersagt. Der Grund war, dass Jiang Zemin zu diesem Zeitpunkt Island besuchte.

Quelle: www.clearharmony.net/articles/189912/9149.html

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