Falun Gong Informationszentrum Deutschland: Italienischer Geschäftsmann verliert sein Unternehmen in China weil er Falun Gong praktiziert

EFDIC – Am 8. Oktober kam Alfredo Favo-Minor, der Hauptgeschäftsführer eines Textilunternehmens in Schanghai, wie schon so oft aus Italien im Flughafen von Schanghai an, doch binnen eineinhalb Stunden wurde er nach Italien ausgewiesen. Sein einziges „Verbrechen“ war, daß er in Rom zwei Wochen vorher an einer Versammlung teilgenommen hatte, die sich für die Menschenrechte der in China verfolgten Falun Gong Praktizierenden einsetzte. Seitdem steht er auf der schwarzen Liste.

Herr Favo-Minor besitzt und leitet ein erfolgreiches Unternehmen in China, das er vor sechs Jahren mit großem Mut und Voraussicht gegründet hatte. Er ist ein großer Freund chinesischer Kultur, ist mit einer Chinesin verheiratet und beschäftigt in Schanghai 35 Leute. Von der Kommunalverwaltung ist ihm der Ehrentitel „Beispielhafter Auslands-Investor“ verliehen worden.

Herr Favo-Minor praktiziert Falun Gong, eine friedliche Bewegung ohne irgendein politisches Programm, die aber vom totalitären Regime in China, das keine unabhängigen Gruppen toleriert, verboten wurde,. Die Verfolgung führte in China bei Tausenden von unschuldigen Menschen zu Tragödien, bei Menschen, deren spirituelles Ziel es war, sich nach „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Duldsamkeit“ zu richten. In den vergangenen zwei Jahren wurden

302 Todesfälle von Praktizierenden bekannt,
500 illegal in Gefängnissen festgehalten,
1000 illegal in psychiatrischen Krankenhäusern eingesperrt,
20 000 ohne gerichtlichen Prozeß in Arbeitslagern festgehalten und
100 000 illegal verhaftet oder festgehalten.

Vor wenigen Monaten wurde in China eine 28 Jahre alte Mutter zusammen mit ihrem 8 Monate alten Sohn für das Praktizieren von Falun Gong zu Tode gefoltert. Schwangere Praktizierende sind gezwungen worden, ihre Babys abzutreiben, damit sie weiter in den Arbeitslagern festgehalten werden konnten – Chinas Verfolgung ist nichts Geringeres als Staatsterrorismus.

Von den böswilligen Gräueltaten schockiert, traf sich Herr Favo-Minor in Italien zusammen mit anderen zu völlig friedlichen und rechtmässigen öffentlichen Aktionen für die Freiheit der Praktizierenden in China. Eine dieser Aktionen war eine Versammlung vor dem italienischen Parlament am 25. September 2001, die sich an den Vize-Präsidenten des Parlamentes richtete. Zu diesem Zeitpunkt konnte er nicht realisieren, daß seine vollkommen rechtmässigen Aktivitäten in Italien und die Tatsache, daß er lediglich seine grundlegenden Menschenrechte auf Glaubensfreiheit und freie Meinungsäußerung in seinem Heimatland Italien ausübte, zum Verlust seines Unternehmens in China führen würde.

Herrn Favor-Minors Notlage zeigt, daß Chinas Terror-Regime viel näher an Europa ist, als wir gedacht hatten. Daß ein europäischer Bürger seinen Besitz und sogar seinen Lebensunterhalt in China für das Ausüben der Glaubensfreiheit und freien Meinungsäußerung verlieren kann. Und daß ein Europäer vielleicht seinem Glauben und seinem Gewissen entsagen muß, damit ihm gestattet wird, sein Unternehmen in China zu leiten.

Solche Niederträchtigkeit und eklatante Verletzung der Menschenrechte muß aufhören! Wir ersuchen die Führungsspitzen und die Öffentlichkeit in Europa, Druck auf China auszuüben, um die aller-grundlegendsten Menschenrechte der europäischen Bürger zu respektieren und ihnen Zugang zu ihren Unternehmen und Besitztümern in China zu erlauben. Darüber hinaus fordern wir von China eine Entschädigung für die Verluste, die Herr Favo-Minor als Folge seiner Ausweisung erlitt!

24. Oktober 2001

Europäisches Falun Dafa Informationszentrum
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Verbindung zu Peter Jauhal auf: 00 46 (0) 7990 541 284

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv