Rede auf der Internationalen Konferenz in Schweden über „Völkermord in der Neuen Ära“: Die Justiz gegen das Verbrechen des Völkermordes (Teil 1)

Einleitung

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts befinden wir uns nunmehr in der neuen Zeit der Globalisierung mit wichtigen Fortschritten auf dem Gebiet der Technik und Fernverbindung, welche die Entfernungen zwischen den Ländern und Kontinenten immer weiter verkürzen, sodass für wirtschaftlichen, kulturellen und sogar gesetzlichen und juristischen Austausch ein Zusammenkommen möglich wird.

Heutzutage haben Juristen und Rechtsanwälte aus aller Welt mit Hilfe des Internets sofortigen Zugang zu den vielen stetigen Veränderungen, die in den verschiedenen nationalen juristischen Systemen vorgehen. In diesem geschichtlichen Augenblick ist der Informationsfluss von Juristen praktisch unbegrenzt und dabei schnell, leicht und passend zugänglich. Ohne Zweifel könnte dieser Zustand Entwicklungen der Weltpolitik bezüglich des Schutzes internationaler Menschenrechte hervorbringen und fördern.

Wir können jedoch nicht umhin zu erkennen, dass trotz der wichtigen Fortschritte im Kampf gegen die Straflosigkeit, einer der bemerkenswertesten Meilensteine die Errichtung eines ständigen Internationalen Gerichtshofes ist; die schlimmsten Verbrechen und Verletzungen auf dem Gebiet der Menschenrechte und des Internationalen Strafrechts unverändert in verschiedenen Teilen der Welt bestehen bleiben und keine annehmbare Antwort vom Völkerrecht selbst bekommen haben. Unglücklicherweise verbleibt das Völkerrecht in manchen Fällen unbewegt im Angesicht des Schreckens von Mord und schrecklicher Verbrechen, die gegen Tausende von Menschen begangen werden.

Im gegenwärtigen Augenblick werden unzählige Menschen gefoltert und ermordet. Leider hat sich die menschliche Moral und das Gewissen nicht ebenso schnell entwickelt wie der technische Fortschritt, im Gegenteil sind das menschliche Gewissen und die Moral in mancher Hinsicht verfallen in einer Zeit, in der wir Kenntnisse und Intellekt unserer menschlichen Gesellschaft haben wachsen sehen. Man kann heute vielleicht sogar sagen, dass so ausgereifte und verfeinerte Methoden, die von Verbrechern und Folterern rund um die Welt verwendet werden, um Verbrechen in breiterem Umfang zu begehen, in der menschlichen Geschichte wohl kaum Vorbilder haben.

Angesichts dieses Zustandes und trotz wichtiger Fortschritte des Völkerrechts haben das Verhalten und die bewunderungswerten Bemühungen zahlreicher Nationen, Nichtregierungs-Organisationen, öffentlicher Einrichtungen und Menschen, die für die Menschenrechte und um ihren Schutz kämpfen, bewiesen, dass diese nicht ausreichen, um die meisten der ernsthaften Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern und zu bestrafen.

Wir können feststellen, dass es zwei grundlegende Ziele der Internationalen Gemeinschaft in der Verteidigung und Achtung der Menschenrechte gibt:

Einerseits sucht sie solche Verbrechen in keinem Land der Welt vorkommen zu lassen, ungeachtet der Ideologie, Rasse, des Geschlechts, der politischen Lage, des sozialen, kulturellen, religiösen oder persönlichen Glaubens; das könnte man vorbeugende Arbeit nennen. Genauso wichtig sucht sie andererseits die Nichtbestrafung derartiger Verbrechen zu verhindern. Das heißt, dass derartige Verbrechen nicht unbestraft bleiben und dass die Verantwortlichen, die Verbrecher und Folterer vor der Justiz zur Verantwortung gezogen werden sollten.

Die Opfer und die Familien von Verbrechen wie Völkermord, Folterung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konnten noch nie verstehen, dass diese Verantwortlichen solcher schrecklichen Verbrechen unbestraft bleiben können und wie sie in so vielen Fällen durch die Mittäterschaft hoher Beamter in gewissen Ländern ein ruhiges und achtbares Leben führen können.

Deshalb gibt es ein klares Ziel, nämlich das, was Autoren einstufen als sogenannte „Straflosigkeits-Gesetzeslücken“ (Wege, um Bestrafung für solche Verbrechen zu umgehen oder zu vermeiden) zu beseitigen. Diese Gesetzeslücken existieren unglücklicherweise trotz unfraglicher Fortschritte, die bisher im Internationalen Strafrecht gemacht worden sind; in vielen Instanzen infolge von Komplizenschaft gewisser politischer und juristischer Kräfte der Nationen.

Gewisse Gesetzeslücken beinhalten Sachen wie "Immunität“ für Führer oder ehemalige Staatsoberhäupter, Außenminister, wenn sie strafrechtlich von anderen Ländern verfolgt werden, die von ihrer Nationalität und ihres Territoriums abweichen. In anderen Fällen gibt es einschränkende oder begrenzte Auslegungen Universaler Gerechtigkeit oder Universaler Gerichtsbarkeit, es gibt außerdem noch Gesetzeslücken selbst im Internationalen Strafrecht über Straflosigkeit. Diese Lücken werden von den wahren Ausübern von Verbrechen und Völkermord ausgenutzt, sie erlauben ihnen einer strafrechtlichen Verfolgung zu entkommen.

(Wird fortgesetzt…)

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