Deutschland: Die Feststellungsklage gegen das Innenministerium aufgrund der Verletzung der Grundrechte von Praktizierenden wurde einvernehmlich gelöst

Die Clearwisdom Korrespondenten Su Jing und Zhen Yan berichten: Am Mittag des 26. Aprils 2004 haben sich ein Richter des Berliner Verwaltungsgerichts, Vertreter des deutschen Innenministeriums und Vertreter des deutschen Falun Dafa Vereins nach einem Gespräch offiziell auf einen Vergleich geeinigt, damit die Feststellungsklage des deutschen Falun Dafa Vereins gegen das Innenministerium wegen der Verletzung der Rechte von Praktizierenden eingestellt werden konnte.

Drei deutsche Falun Dafa Vereinsmitglieder nahmen an der Besprechung teil.

Der Ursprung und das Ziel des Falles

Im April 2003 reichten der deutsche Falun Dafa Verein und mehrere Falun Gong Praktizierende verschiedener Nationalitäten, die in Deutschland leben, beim Berliner Verwaltungsgericht und bei Verwaltungsgerichten an anderen Orten bezüglich des Vorgehens der deutschen Polize vier Feststellungsklagen ein. Die Feststellungsklagen richteten sich gegen das deutsche Innenministerium und die Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Sie wurden eingereicht, wegen der Ereignisse während des Staatsbesuchs von Jiang Zemins in Deutschland 2002, bei denen die Grundrechte von Falun Gong Praktizierenden von der deutschen Polizei und von der Berliner Polizei verletzt wurden. Die außergerichtliche Lösung an diesem Morgen bezog sich auf die Feststellungsklage gegen das deutsche Innenministerium.

Am 3. April 2003 erklärte ein Vertreter von deutschen Falun Gong Praktizierenden auf einer Pressekonferenz: "Die Würde der Menschheit und die Gerechtigkeit sind Faktoren, welche eine normale Gesellschaft aufrechterhalten. Jedoch wurden sie verletzt, als die Regierung diesen Staatsgast einlud. Wir hoffen, dass wir durch Gespräche und diese Feststellungsklage zu den Ereignisse das Ziel erreichen können, die wahren Umstände zu erklären und zu verhindern, dass solche Dinge in Zukunft wieder passieren."

Der Richter macht einen Vorschlag und moderiert das Treffen

Am 26. April 2004 von 10:00 Uhr bis um 13:00 Uhr trafen sich Vertreter des Innenministeriums und der Vertreter des deutschen Falun Dafa Vereins Wu Wenxin im Berliner Verwaltungsgericht. Diesem Treffen stand der Richter vor.

Der Richter schlug vor, den Rechtsstreit bezüglich des Falles des deutschen Falun Dafa Vereins gegen das deutsche Innenministerium wegen der Verletzung von Menschenrechten durch eine Vereinbarung zu lösen.

Der Richter erklärte, dass das Verhalten der deutschen Polizei während Jiang Zemins Besuch in Deutschland gegen die Verfassung Deutschlands verstieß

Der Richter sagte zu beiden Parteien, dass er denke, dass das Verhalten der deutschen Polizei die Grundrechte verletzte, insbesondere, dass Falun Gong Praktizierende aus ihrem Hotelzimmern herausgeworfen wurden, verletze die Grundrechte, welche durch das Gesetz geschützt sind. Das Recht, in einem Hotel zu wohnen, unterscheide sich nicht von dem Recht, im eigenen Zuhause zu sein.

Der Richter erwähnte auch, dass Falun Gong auf friedliche Weise appelliert hatte. Nach seinem Wissen hatten Falun Gong Praktizierende niemals Gewalt gegen irgendjemand ausgeübt.

Der Vertreter des Innenministeriums behauptete, dass Falun Gong Praktizierende damals Sätze riefen, welche den besuchenden Staatspräsident beleidigten.

Der Richter sagte, dass er nach seinen Nachforschungen annimmt, dass die Spruchbändern, die Falun Gong Praktizierende benutzen, keinen Inhalt hatten, der nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und somit durch das Gesetz geschützt sei.

Beide Parteien einigen sich auf eine Lösung

Hier Ausschnitte aus dem Vergleich:

1. die Beklagte

a.) erkennt an, dass das Betreten der Hotelzimmer im Hotel Adlon am 9. und 10. April 2002 ohne Einverständnis der Bewohner zum Schutze des chinesischen Staatsgast vor Gefahren für seine Ehre rechtswidrig war und das Grundrecht der Bewohner auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) verletzt hat,

b.) Ist bei ihrem Handeln ausgegangen, dass der Protest von Anhängern der Falun Gong Bewegung gegen die Verfolgung der Bewegung in der Volksrepublik China, auch so weit er gegenüber einem chinesischen Staatsgast geäußert wird in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) fällt,

c.) Ist sich bewusst, dass nach derzeitigen Kenntnisstand der Beklagten Anhänger der Falun Gong Bewegung bislang grundsätzlich keine physische Gewalt gegen andere Personen oder Sachen angewandt haben, um gegen die Verfolgung ihrer Bewegung in der Volksrepublik China zu protestieren…

Drei Klagen, welche durch Jiang Zemin in Europa provoziert wurden, endeten damit, dass die Angeklagten für schuldig befunden wurden

Es ist bereits das dritte Mal, dass Jiangs Besuch in Europa die Notwendigkeit für eine Klage provoziert hat. Die zwei vorhergehenden Klagen wurden ebenfalls eingereicht, weil Jiang Angst hatte, Protestierende zu sehen und deshalb die Rechte der Bevölkerung durch das Vorgehen der örtlichen Polizei verletzt wurden, was bei den Einwohnern, den Medien und Regierungsbeamten Verärgerung hervorgerufen hatte. Die Feststellungsklage im Jahre 1995 mit Amnesty International als Kläger und die Klage 1999 in Großbritannien, welche von mehreren Organisationen eingereicht wurde, endeten beide mit Beschlüssen für die Kläger. Die britische Polizei entschuldigte sich bei den Klägern.
Das bayerische Verwaltungsgericht in Deutschland zeigt durch sein Urteil auf, dass keine politischen oder ökonomischen Interessen über die Verfassung gestellt werden dürfen.

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