Provinz Liaoning: Neue Strategien bei der Verfolgung von Falun Gong zielt auf standhafte Praktizierende im Masanjia Arbeitslager

Am 23. März 2004 entwickelten die bösartigen Beamten des Masanjia Arbeitslager in der Provinz Liaoning neue Strategien bei der Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden. Sie beabsichtigen die sogenannten „isolierte, halb-offene und offene“ drei Stufen der Verwaltung durchzuführen und nannten es die neue Verwaltungsart. In Wirklichkeit wird diese neue Methode dazu verwendet die Verfolgung der standhaften Falun Gong Praktizierenden zu verstärken, so dass diese in einem unendlichen Verurteilungskreislauf geraten und ihrer persönliche Freiheit beraubt werden.

Isolation: Die Opfer der „isolierten“ Behandlung sind die Falun Gong Praktizierenden, die fest an Falun Gong glauben und niemals mit den Verfolgern kooperieren würden. Die „isolierte“ Behandlung wird in drei Stufen unterteilt.

Isolationsstufe 1
Das sind Praktizierenden die:
1.Fest darauf bestehen Falun Gong zu bestätigen, zu üben, zu verbreiten und Artikel von dem Meister kopieren und verteilen.
2.Die Gehirnwäsche ablehnen und die „Regeln des Lagers und der Disziplinargruppen“ nicht befolgen.
3.Sich weigern die Sklavenarbeit zu verrichten.

Praktizierende in der „Isolation Stufe 1“ dürfen sich nur innerhalb eines kleinen Raumes wie in einer Gefängniszelle bewegen. Wenn man gegen „die Regeln des Lagers und die Disziplinargruppe“ verstößt wird die Gefängnisstrafe verlängert. Zurzeit wird alle drei Monate die Haftstrafe um einen Monat verlängert. Zur gleichen Zeit dürfen die Praktizierenden nur noch einmal im Monat Besuche empfangen, beschränkt Telefonanrufe tätigen und keine Lebensmittel mehr für sich kaufen. Die Mahlzeiten der Praktizierenden sind von der Menge weniger und von der Qualität her schlechter als die der anderen Insassen.

Isolationsstufe 2
Alle sechs Monate wird die Haftstrafe des Praktizierenden der „Isolationstufe 2“ um einen Monat verlängert.

Isolationsstufe 3
Diese Stufe betrifft Praktizierenden, die vor drei Monaten in das Arbeitslager reingekommen sind. Sie werden isoliert, was die Behörden beschönigend als „die spezielle individuelle Betreuung“ bezeichnen. Außerdem werden ihnen keine Besuche gestattet.

Halb-offeneVerwaltung: Diese Verwaltung wird auf die sogenannten „umerzogenen“ Praktizierenden angewandt, Überläufer (1), die wegen Gehirnwäsche und Folter sich gegen Falun Gong gerichtet haben. Ihnen werden gewisse Freiheiten und Aktivitäten wie, die Teilnahme an Abendessen, Essenszeiten selbst bestimmen, im Supermarkt einkaufen gehen usw. gewährt. Sie können mit ihren Familienangehörigen, die sie besuchen, zusammen leben und bei ihnen bleiben. Darüber hinaus dürfen sie ihre Familien und Verwandten anrufen, haben freien Zugang zu der Bibliothek und Turnhalle und bekommen Bonuspunke für die Strafzeitverringerung.

Offene Verwaltung: Die Zielgruppe der offenen Verwaltung sind „Schlüsselpersonen“, die den Polizisten „Eingeständnisse“ gemacht haben und ihnen dabei helfen Falun Gong Praktizierende zu verfolgen. Sie dürfen ihre Mahlzeiten frei wählen, haben flexible Zeiten, um nach Hause zu gehen oder ihre Strafzeit wird reduziert. Ihnen werden mehr Familienbesuche gestattet und sie können bei feierlichen Anlässen mit ihren Familien teilnehmen. Ihre Bonuspunkte werden notiert, damit ihre Strafzeit reduziert wird. Pro „Bonuspunkt“ werden zehn Tage von der Strafzeit abgezogen. Diese Personen haben ihre Arbeitszeiten außerhalb des Arbeitslagers wie in der Landwirtschaft und in Bildungseinrichtungen.

Die unterschiedliche Behandlung der standhaften Falun Gong Praktizierenden von den „Umerzogenen“ und „Schlüsselpersonen“ zeigt, dass die Übeltäter immer mehr und mehr fortgeschrittene Formen der Verfolgung entwickeln. Es ist offensichtlich, dass sie den Druck erhöhen und die aufrichtigen Gedanken der Falun Gong Praktizierenden schwächen wollen. Einerseits benutzen sie die unbegrenzte Strafzeitverlängerung, um die Verfolgung zu verstärken und auf der anderen Seite locken sie die „Umerzogenen“ mit besserer Behandlung, wie Hausbesuche, Strafzeitverringerung usw., damit diese den Verfolgern helfen und die schlechten Menschen dazu ermutigen weitere Verbrechen gegen standhafte Falun Gong Praktizierenden zu begehen.

Bemerkung des Autors: Falun Gong Praktizierende in Arbeitslager einzusperren ist an sich eine gesetzeswidrige Handlung und verstößt gegen das chinesische Gesetz. Ebenso sind die sogenannten Verwaltungsmethoden und Behandlungspolitik des Lagers eine Form der Verfolgung. Sie sind gesetzeswidrig und damit ein Verbrechen.

(1)ein Überläufer ist ein ehemaliger Falun Gong Praktizierender, der aufgrund von Gehirnwäsche und Folter das Praktizieren aufgegeben hat und jetzt bei der Verfolgung anderer Praktizierender mit hilft

Chinesisches Original: http://www.minghui.org/mh/articles/2004/4/20/72782.html

Englische Version: http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2004/5/7/47801.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv