Provinz Jilin: Wie Falun Gong Praktizierende Zhao Qiumei im Heizuizi Arbeitslager von mehreren Polizistinnen gefoltert wurde (Fotos)

Im Februar 2003 ließen die Polizistinnen Xiao Aiqiu und Wang Limei die Falun Gong Praktizierende Zhao Qiumei, die sich damals in der 5. Brigade des Heizuizi Frauenarbeitslager in Changchun, Provinz Jilin, in Haft befand, ins Büro der Wächter kommen. Zhao Qiumei wurde dann unter dem Vorwand, dass sie das Schreiben eines sog. Bekenntnisberichts verweigert hatte, gefoltert. Die Polizistinnen beschuldigten die Praktizierende außerdem, dass sie diejenige sei, die überall in der 5. Brigade Transparente aus Papier mit Schriften „Falun Dafa ist gut“ verbreitet hatte. Wang Limei schlug mit einem Elektrostock auf Zhao Qiumei ein, während Xiao Aiqiu der Praktizierenden eine Handschelle anlegte. Dann kamen noch die Leiterinnen der 5. Brigade Wen Ying, Li Wenna und Zhang Lihong. Mit heftigen Faustschlägen und Fußtritten wurde Zhao Qiumei gleich zu Boden geworfen. Die Polizistin Li Wenna fesselte nun die Hände von Frau Zhao auf dem Rücken und band deren Beine mit drei Gürteln fest zusammen. Wang Limei elektrisierte den Kopf und Nacken von Frau Zhao, Xiao Aiqiu übernahm die Hände und den Rücken. Neben den Elektroschocks traten die Polizistinnen Frau Zhao noch kräftig in den Rücken, dieTaille und gegen die Schulter. Als Frau Zhao zwei Stunden danach mit Hilfe von anderen in ihre Zelle zurückging, waren ihre Hände rot und angeschwollen. An ihrem rechten Auge blutete es. Den rechten Arm konnte sie nicht mehr heben. Wegen Verletzungen an der Taille konnte sie nicht mehr gerade stehen. Ihr rechtes Bein war verkrüppelt. Zuvor war Frau Zhao´s Gesundheit aufgrund der Verfolgung bereits sehr schlecht. Sie wurde trotzdem übermäßiger Zwangsarbeit unterworfen.

Die folgenden Fotos stellten die damalige Folterszene dar.

Chinesisches Original

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv