Bis März diesen Jahres ist die Frist abgelaufen. Man hört aber überhaupt nichts von der Kaution. Das Regime hat sich bei der Verfolgung von Falun Gong noch nie an das Gesetz oder an irgendein Versprechen gehalten. Außerdem, wenn man es sich überlegt, ist die „Kaution“ an sich schon illegal.
Am Anfang waren sich die Praktizierenden nicht einig, ob sie ihr Geld zurückverlangen sollten oder könnten. Es gab viele Bedenken. Eine Meinung war: Das Versprechen war bloß eine Entschuldigung. Man kann es vergessen, wenn das Geld in ihre Hände gefallen ist. Andere meinten: Man kann es probieren. Einige machten sich Sorgen darüber, dass sie nochmals verhaftet würden, wenn sie hingehen. Aber wiederum gibt es welche, die zur Erkenntnis gekommen sind, dass die Sache mit der Kaution eine bösartige Verfolgung ist. Man sollte den Mut haben und offen und aufrichtig hingehen und das Geld zurückverlangen. Außerdem bietet dies eine Gelegenheit für uns, sie aufzuklären, was Falun Gong ist. Die guten Gedanken haben ihre Kraft. Sicherlich kann das Geld zurückverlangt werden.
Später ist ein Praktizierender hingegangen. Als er den Zuständigen seine Absicht erklärt hat, war einer von ihnen damit einverstanden, ihm das Geld wiederzugeben. Der andere Zuständige war eher dagegen und machte ihm Schwierigkeiten. So redete der Praktizierende mit ihnen. Er ist 4 Mal hingegangen und unterhielt sich jedes Mal mit diesen Leuten. Schließlich bekam er seine Kaution wieder. Nach ihm haben auch die anderen Praktizierenden ihr Geld einer nach dem anderen zurückverlangt.
Einige Mitpraktizierende waren von dieser Nachricht sehr überrascht. Es ist ja unvorstellbar, dass diejenigen, die vor einem Jahr noch schwer verfolgt wurden, heute die Kaution offen und aufrichtig zurückverlangen können.
Chinesische Version unter: http://www.minghui.org/mh/articles/2002/4/17/28642.html
Übersetzt am: 04.2002
Original vom: 04.2002