Herr Zhou Yongbin ist infolge von Folterungen im Arbeitslager geistig verwirrt (Provinz Hunan)

Am 19. Oktober 2006 brachten der Direktor des Xinkaipu-Arbeitslagers in Changsha, Provinz Hunan, sowie mehrere Polizisten den Falun Gong-Praktizierenden Zhou Yongbin zu dessen Familieangehörigen, in die Stadt Yueyang. Die Angehörigen merkten sofort den anormalen Zustand von Zhou. Er erkannte weder sein Zuhause, noch seine Angehörigen. Er murmelte nur wiederholt den Namen seiner Frau Liu Dan vor sich her. Seine Frau Liu praktiziert ebenfalls Falun Gong und befindet sich zurzeit im Baimalong Frauenarbeitslager in Zhuzhou (einer anderen Stadt der Provinz Hunan) in Haft. Am Körper von Zhou Yongbin gab es Wunden von Verbrennungen durch Zigaretten und von Fesselungen mit Seilen. Als Zhous Eltern ihn Ende September im Arbeitslager besuchten, sah er noch ganz normal aus.

Der Vater von Zhou Yongbin forderte von den Polizisten Rechenschaft. Diese lehnten eine klare Stellungnahme ab und informierten die örtliche Polizei und das Büro 610*, um das Haus der Familie zu durchsuchen, und das unter dem Vorwand, dass die Mutter von Zhou Yongbin auch Falun Gong praktiziert. Die anwesenden Nachbarn, Verwandten und Freunde der Familie Zhou konnten das gesetzlose Vorgehen der Beamten nicht mehr ertragen und tadelten diese. Erst unter dem Druck der Massen erklärte sich die Polizei bereit, den geistig verwirrten Zhou Yongbin in einer Reha-Klinik behandeln zu lassen. Genauere Informationen über die Verfolgung von Herrn Zhou werden gerade gesammelt.

* Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

Chinesisches Original: http://minghui.ca/mh/articles/2006/10/30/141389.html

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