Provinz Hunan: Die Brutalität im Baimalong-Arbeitslager – zwei Falun Gong-Praktizierende wurden hier zu Tode misshandelt

Im Oktober 2000 appellierte ich in Peking für Falun Gong und wurde daraufhin verhaftet und in die Provinz Hunan zurückgebracht. Im Untersuchungsgefängnis wurde ich fünf Tage und Nächte lang mit Handschellen gefesselt. Über fünf Monate lang wurde ich im Untersuchungsgefängnis gefangengehalten und anschließend gesetzwidrig zu anderthalb Jahren Arbeitslager verurteilt. Im März 2001 wurde ich ins Baimalong-Arbeitslager in der Stadt Zhuzhou, Provinz Hunan, geliefert. Die Polizisten legten uns dreimal am Tag Handschellen an. Da wir immer noch nicht auf Falun Gong verzichten wollten, ließ das Lager im August eine siebte Abteilung gründen, um diejenigen Falun Gong-Praktizierenden, die standhaft in ihrem Glauben sind, dort einzusperren und tagtäglich zu verprügeln und zu misshandeln.

Am 01. September steckten Polizisten mich als erste in eine psychiatrische Anstalt und gaben mir dort Nervenspritzen. Auch nach einem halben Monat täglicher Nervenmittel, konnten sie meinen Willen doch nicht brechen und brachten mich schließlich ins Lager zurück. Im Juni 2002 wurde ich erst freigelassen.

Cao Jianzhen, Praktizierende aus der Kreisstadt Ruanjiang, wurde hier von Polizisten zu Tode geprügelt, weil sie ebenfalls nicht aufgeben wollte. Im März 2001 protestierte eine Praktizierende, Zuo Shuchun aus der Stadt Changsha, mit Hungerstreik gegen die Verfolgung und wurde von Polizisten bei einer Zwangsernährung getötet. (Das Minghui-Net berichtete über diesen Todesfall). Bevor ich ins Arbeitslager geliefert wurde, hatten Polizisten noch im Januar 2001 eine große Aktion gegen die Praktizierenden, die gemeinsam in den Hungerstreik traten, unternommen – Folter mit Elektrostäben, Handschellen, Prügel, Schlafentzug usw.

Chinesische Version unter: http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/7/13/33237.html
Original vom: 13.07.02
Übersetzt am: 18.07.02

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv