Provinz Hubei: Arbeitslager in Wuhan: Misshandlungen bis zum Nervenzusammenbruch

Frau Li Yanlin, Dafa Praktizierende aus Wuhan, wurde im April 2001 verhaftet und zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Li Yanling bestand darauf, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen, weil sie es nicht anerkennen wollte. Sie wird zur Zeit in einem Arbeitslager in Wuhan festgehalten.

Als sie einen Hungerstreik begann, wurde sie, als Mittel zur Bestrafung, zwangsernährt. Erst kürzlich, als ihre Familienangehörigen zum Arbeitlager gingen um für Li Yanlin alles Nötige zu bringen, fiel ihnen auf, dass die Handschrift auf der Empfangsbescheinigung nicht ihre war. Nachdem darauf ihre besorgte Familie die Forderung stellte ihre Tochter sehen zu wollen, stimmte die Leitung des Lagers zu, dass der Vater sie sehen darf. Li Yanlin war so schwer gefoltert worden, dass sie einen Nervenzusammenbruch erlitten hatte, und nicht einmal ihren eigenen Vater erkannte. Die Leitung des Arbeitslagers sagte ihm, dass dieser Vorfall am 26. Dezember 2002 passiert sei. Ihr Vater bat um ihre Freilassung auf Kaution, damit man sie zur Behandlung schicken könnte. Das Arbeitslager erwiderte, dass sie einen Antrag stellen müssten, der genehmigt werden muss. Li´s Vater sagte, dass seine Familie kein Geld für die Therapie von Li Yanlin habe.

Wir fordern:

1. Das das Arbeitslager Li Yanlin unverzüglich freilässt.
2. Das die Täter strenge Strafen bekommen und das die Verantwortung der beteiligten Parteien ermittelt wird.
3. Das Arbeitslager muss die Behandlungskosten von Li Yanlin tragen
4. Das Arbeitslager muss die wirtschaftlichen Einbußen bezahlen

Wir appellieren an die internationale Gemeinschaft und an alle Menschenrechtsorganisationen, dieser Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit zu schenken; wir bitten sie alles in ihrer Macht stehende zu tun um über Jiang´s grausames Verhalten zu recherchieren und diese Verbrechen gegen die Gesellschaft und die Menschlichkeit zu beenden.


Englische Version:
http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2003/2/10/31953.html
Veröffentlicht: Mittwoch, 12. Februar 2003

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