Als das Gericht eine andere Praktizierende verurteilen wollte, zeigte der Verteidiger als Belege den Bericht eines Polizisten, der vor einem U-Bahn-Ausgang die Praktizierende festgenommen hatte. Die Praktizierende wollte gerade zum Petitionsbüro gehen, als sie von diesem Polizisten angehalten wurde. Sie wurde gefragt, ob sie aus einer anderen Stadt gekommen sei und ob sie Falun Gong praktiziere. Nachdem sie bejaht hatte, nahm dieser Polizist sie sofort fest und brachte sie in ihre Heimatstadt zurück, wo sie anschließend für einige Tage eingesperrt wurde. Der Verteidiger fragte: „Soll man verhaftet werden, nur weil man von einer anderen Stadt gekommen ist, Falun Gong praktiziert und sich in der Nähe vom Platz des Himmlischen Friedens aufhält?“ Seine Worte erregten begeisternden Beifall bei den Zuhörern. Eiligst forderte der Richter erschreckt mit kräftigen Hammerschlägen das Publikum zur Ruhe auf.
Unter dem Druck des Jiang Zemin-Regimes wurde das den Falun Gong-Praktizierenden zustehende Recht mißachtet. Da bei jeder Verurteilung das Büro 610 das Sagen hat, wurden die zwei Praktizierenden zu 3 Jahren Freiheitsstrafe „verurteilt“.
Dank der Aufklärung über Dafa von den Angehörigen der Praktizierenden standen die zwei Verteidiger trotz des Druckes mutig zum Recht. Nachdem ein Angehöriger dem Verteidiger über Dafa aufgeklärt hatte, sagte er: „Sie sollen das Dafa verteidigen.“ Der Verteidiger erwiderte: „Falun Dafa ist unschuldig. Wenn der Richter fair wäre, würde er die Praktizierenden sofort freilassen.“
Praktizierende in China
02.12.2001
Chinesische Version unter:
http://www.minghui.ca/mh/articles/2001/12/2/20729.html