Provinz Henan: Falun Gong-Praktizierende werden auf unbestimmte Zeit im Shibalihe Frauenarbeitslager festgehalten

Vor kurzem hatte das Shibalihe Frauenarbeitslager, das im Stadtbereich von Zhengzhou in der Provinz Henan liegt, die gesetzeswidrige Haftstrafe von Falun Gong-Praktizierenden verlängert, um sie somit weiter verfolgen zu können. Während man die nicht-praktizierenden Häftlinge im Arbeitslager häufig lobte oder ihre Strafzeit verkürzte, weil sie Falun Gong-Praktizierende bewachten, wurde die Strafzeit von Falun Gong-Praktizierenden verlängert. Das Arbeitslager fragte in der Regel beim Umerziehungslagerbüro nach, um eine Verlängerung der Strafzeit der Praktizierenden um einen Monat zu erwirken. Doch das Büro verlängerte die Strafzeit normalerweise mindestens um drei Monate oder sogar länger. Die Strafzeiten von vielen Falun Gong-Praktizierenden verlängerte man von drei bis acht Monaten und sogar noch länger, weil sie sich weigerten, an Prüfungen teilzunehmen, die darauf abzielten Falun Gong anzugreifen und zu beleidigen. Es gab viele Vorwände für solche Verlängerungen, z.B. wurden die Praktizierenden dabei erwischt, Falun Gong Artikel zu haben oder sie befolgten nicht die Regeln des Arbeitslagers usw. In Wirklichkeit gibt es überhaupt keine Regel für solche Verlängerungen. Das Lager tat es einfach von sich aus und benutzte jeden Zufall als Vorwand.

In einer Gehirnwäscheklasse drohten die Beamten des Arbeitslagers: „Niemand wird entlassen, wenn ihr euren Standpunkt nicht ändert!“ Die Praktizierenden Wang Yuzhen, Zhao Suzhen, Zhang Li, Su Er und Wei Guirong haben eine dreimonatige Strafzeitverlängerung erhalten. Dazu kommt noch, dass Chang Xirong eine Verlängerung von einem Monat erhielt. Su Er, die eigentlich für 1,5 Jahren Arbeitslager verurteilt wurde, bekam eine Verlängerung, so dass ihre gesamte Strafzeit 1 Jahr und 8 Monate betrug (nach den Regeln des Arbeitslagers darf die Verlängerung nicht ein Jahr oder die Hälfte der eigentlichen Strafzeit übersteigen).
Die Falun Gong-Praktizierenden durften nicht nach Hause gehen, sogar auch nicht, wenn sie aus dem Shiblihe Frauenarbeitslager „entlassen“ wurden. Stattdessen wurden sie direkt in die Gehirnwäscheklassen bzw. in die Strafanstalten geschickt oder wieder zu Arbeitslager verurteilt. Dies ist ein absoluter Verstoß gegen die Menschenrechte eines Bürgers und eine ernsthafte Verfolgung der Falun Gong-Praktizierenden.

Die Praktizierenden, die im dritten Arbeitslager (Männerarbeitslager), das in Xuchang liegt, festgehalten wurden, waren auch von Verlängerungen der Haftstrafe betroffen. Wir bitten die Praktizierenden in China und im Ausland darum, Aufrichtige Gedanken auszusenden, um damit allen Praktizierenden, die zu Unrecht mit langfristige Strafzeiten in den Arbeitslagern in China verfolgt werden, zu helfen.

Unten ist eine Liste von Praktizierenden, die man kurz nachdem sie vom Shibalihe Frauenarbeitslager entlassen wurden, wieder in ein Arbeitslager brachte.

Frau Zheng Hongxia, 32 Jahre alt, wurde im Jahr 2002 zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt und in die vierte Gruppe des Arbeitslagers gebracht. Nach einem Jahr durfte sie nicht nach Hause und wurde in eine lokale Strafanstalt gesteckt. Danach wurde sie zu Unrecht für drei weitere Jahre ins Arbeitslager geschickt. Momentan wird sie in der dritten Gruppe des Arbeitslagers gefangengehalten.

Frau Zhao Yanxia, etwa 30 Jahre alt, lebt im Bezirk Neihuang in der Provinz Henan. Sie wurde im Jahr 2002 zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt und in der 4. Gruppe des Arbeitslagers inhaftiert. Ein Jahr später durfte sie nicht nach Hause gehen und wurde direkt in die Anyang Strafanstalt geschickt, wo sie die letzten Jahren verbrachte.

Frau Wang Junying, etwa 30 Jahre alt, lebt in Mengzhou in der Provinz Henan. Sie wurde im Jahr 2002 zu Unrecht zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Obwohl sie nach einem Jahr nach Hause gehen durfte, wurde sie nach mehreren Monaten wieder gesetzeswidrig zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Momentan wird sie in der dritten Gruppe des Arbeitslagers gefangengehalten.

Frau Chen Lijun, etwa 30 Jahre alt, kommt aus Zhengzhou in der Provinz Henan. Sie ist zweimal zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt worden. Am Ende ihrer Gefangenschaft wurde sie direkt in die lokale Strafanstalt und in eine Gehirnwäscheklasse geschickt, um dort weiter verfolgt zu werden (einige Praktizierende wurden zu Unrecht für mehr als ein Jahr in der Gehirnwäscheklasse festgehalten). Zu jener Zeit starb ihr Vater durch eine Krankheit. Ihre zwei Brüder bettelten die Polizisten an, sie nach Hause gehen zu lassen. Doch es nutzte nichts. Zwanzig Tage später wurde sie wieder gesetzeswidrig zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt und in das Arbeitslager zurückgeschickt. Neulich wurde ihre Strafzeit um fünf weitere Monate im Arbeitslager verlängert, weil sie Widerstand gegen ihre illegale Verfolgung leistete.

Frau Sun Jiangyi, 32 Jahre alt, kommt aus Sanmenxia in der Provinz Henan. Nach zwei Jahren gesetzeswidriger Gefangenschaft informierte das Arbeitslager das lokale „Büro 610“, um sie abzuholen. Doch nach drei Tagen kam immer noch niemand um sie abzuholen. Dann musste das Arbeitslager sie alleine nach Hause gehen lassen. Nachdem sie weg war, kamen Beamte des lokalen „Büro 610“* ins Arbeitslager. Als sie Sun Jiangyi dort nicht fanden durchsuchten sie ihr Haus. Da sie nicht da war, gaben die Polizisten unrechtmäßig eine „Suchanzeige“ nach ihr auf. Darüber unwissend wurde Sun Jiangyi entführt, als sie nach Hause kam. Sie wurde in die lokale Strafanstalt geschickt und dort über ein Jahr eingesperrt. Danach wurde sie wieder zu zwei weiteren Jahren Arbeitslager verurteilt und in das Arbeitslager zurückgeschickt.

*Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.


Chinesisches Original unter:
http://www.minghui.org/mh/articles/2003/11/6/60141.html
Englische Version:
http://clearwisdom.net/emh/articles/2003/11/18/42358.html

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